Peter Fitzek, der selbsternannte „König von Deutschland“, wurde in einem aufregenden Verfahren vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verurteilt. Die Entscheidung fällt in eine Reihe von rechtlichen Auseinandersetzungen, die Fitzek über die Jahre hinweg beschäftigt haben. Im September 2024 wurde er zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt, nachdem er wegen Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen wurde. Dies geht auf einen Vorfall im Jahr 2022 zurück, als er im Landratsamt Wittenberg zwei Bundeswehrsoldaten beleidigte und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand drückte. Der Richter begründete das Urteil damit, dass Fitzek in der Vergangenheit bereits oft vor Gericht stand und seine bisherigen Strafen nicht ausreichten, um ihn zu beeindrucken.
Diese aktuelle Verurteilung reiht sich ein in eine Vielzahl von Anklagen, die Fitzek über die Jahre gesammelt hat. So musste er sich bereits vor dem Landgericht Halle wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte verantworten. Außerdem gab es mehrere Prozesse am Landgericht Dessau-Roßlau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine besonders auffällige Anklage betraf den Betrieb einer Krankenkasse ohne die notwendige Genehmigung über einen Verein, was zu einer Geldstrafe führte. Sein vorheriger Versuch, einen rechtmäßigen Führerschein zu führen, endete ebenfalls in rechtlichen Problemen; Fitzek gab seinen amtlichen Führerschein im Jahr 2012 zurück, womit er, laut Gerichtsentscheidungen, auf das Recht zum Autofahren verzichtete.
Langwieriger rechtlicher Kampf
Im August 2017 erhielt Fitzek eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein und illegaler Krankenversicherungsgeschäfte. Diese Entscheidung wurde im Mai 2018 durch das Oberlandesgericht in Naumburg bestätigt, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Auffällig ist, dass Fitzek nicht umgehend in Haft ging; er ignorierte die Einladung zur Haftantritt und wurde erst im November 2018 gefasst. Bei seiner Festnahme in einer Gaststätte in Wittenberg war er keine scheue Person mehr und wurde schließlich in der Haftanstalt Halle eingewiesen.
Nach kurzer Zeit, nur dreieinhalb Monate, kam Fitzek wieder frei. Laut dem Staatsanwalt Olaf Braun wurde ihm die Zeit seiner Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet. Diese Untersuchungshaft stand in Zusammenhang mit den Verfahren wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte, die ihn beschäftigten. Die Entlassung aus der Haft beruhte auch auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, und die weiteren rechtlichen Verfahren gegen ihn wurden eingestellt.
Die Einstellungen und Verurteilungen
Das Verfahren gegen Fitzek wegen Untreue wird nicht weiter verfolgt. Ursprünglich war er 2017 in Halle zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden, weil er über Jahre hinweg unerlaubte Bankgeschäfte betrieb und 1,3 Millionen Euro von 550 Anlegern veruntreute. Doch das Urteil wurde angesichts seiner Anzeigen und der späteren Überprüfung durch den Bundesgerichtshof noch einmal in Frage gestellt. Im November 2018 wurde das Verfahren schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, da die zu erwartenden Strafen im Kontext seiner bereits bestehenden Verurteilung keinen großen Einfluss mehr hatten.
Ein zentrales Element in der Diskussion über Fitzek ist seine Verbindung zu den sogenannten Reichsbürgern. Fitzek rief 2012 in Wittenberg das „Königreich Deutschland“ aus, ließ sich als Staatsoberhaupt krönen und stellte sich selbst außerhalb der Bundesrepublik. Der Verfassungsschutz zählt ihn zu dieser umstrittenen Bewegung, die die Existenz des deutschen Staates leugnet und gegen die Gesetze der Bundesrepublik verstoßen. Fitzek selbst weist diese Zuordnung jedoch vehement zurück.
Er ist bekannt dafür, dass er sich nicht an die gesellschaftlichen Normen hält. So erklärte er bei der Rückgabe seiner Fahrerlaubnis, dass er einen eigenen Staat gründen wolle und keine Geschäftsbeziehungen zur Bundesrepublik mehr unterhalten wollte. Um sich seinen eigenen Führerschein zu schaffen, bediente er sich kreativ und ignorierte die gesetzlichen Vorgaben.
Für weitere Informationen zu Peter Fitzek und seinen rechtlichen Auseinandersetzungen finden sich Details in einem aktuellen Bericht auf www.mdr.de.