Demo gegen Kinderkopftuchverbot sorgt für politischen Aufruhr in Österreich!
Am 18.10.2025 protestierten rund 100 Menschen gegen das geplante Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Österreich.

Demo gegen Kinderkopftuchverbot sorgt für politischen Aufruhr in Österreich!
Am Freitagnachmittag fand eine Demonstration gegen das geplante Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren statt. Die Veranstaltung wurde von einem IT-Unternehmen organisiert, das etwa 300 Teilnehmer an die Stätte rief. Trotz der hohen Erwartungen waren lediglich rund 100 Personen anwesend, um gegen das Vorhaben der Ampelkoalition, bestehend aus SPÖ, ÖVP und NEOS, zu protestieren. Die Ankündigung der Demonstration hat bereits im Vorfeld für heftige politische Reaktionen gesorgt.
ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti übte scharfe Kritik an der Demonstration und bezeichnete sie als einen „Schlag ins Gesicht jedes aufrechten Demokraten“. Er stellte die „null Toleranz“ der Volkspartei gegenüber Gegnern des Kinderkopftuchverbots unter Beweis. Auch die Freiheitliche Familiensprecherin Ricarda Berger kritisierte die Regierungsparteien und forderte, das Verbot auf alle Schülerinnen, Lehrkräfte und Betreuungspersonen auszuweiten. Sie sieht das Kopftuch als ein Symbol des politischen Islam und fordert klarere Maßnahmen in dieser Thematik.
Politische und gesellschaftliche Spannungen
Das geplante Kopftuchverbot soll im kommenden Semester in Kraft treten und gilt für private sowie öffentliche Schulen bis zur achten Schulstufe, also bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat das pauschale Verbot bereits kritisiert und sieht Muslime unter Generalverdacht. Ein vorheriges Kopftuchverbot von 2020 wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, da es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß. Juristen befürchten, dass auch der neue Gesetzesentwurf gegen diesen Grundsatz verstoßen könnte.
Ziel des Gesetzes ist es, die Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen zu stärken. Lisa Neuhauser, Pressesprecherin des Bundesministeriums für Europa, Integration und Familie, bezeichnet das „Kinderkopftuch“ als ein Symbol der Unterdrückung. Besorgniserregend ist jedoch, dass das Verbot nicht für andere religiöse Symbole wie die jüdische Kippa oder den Sikh-Turban gilt, was Fragen über eine unterschiedliche Behandlung religiöser Zeichen aufwirft. Amnesty International hat das Verbot als Verletzung der Rechte muslimischer Mädchen eingeführt und auf die Ungleichbehandlung ihrer Religion hingewiesen.
Religiöse Freiheit und Gleichheitsgrundsatz
Im Kontext dieser Debatte ist es wichtig, den rechtlichen Rahmen zu betrachten. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert in Deutschland die Religionsfreiheit, wobei jeder Mensch das Recht hat, religiöse Symbole wie das Kopftuch zu tragen, solange dies freiwillig geschieht. Gleichzeitig schränkt Artikel 3 das Diskriminierungsverbot ein, indem er die Gleichheit vor dem Gesetz sichert. Bei Regelungen im öffentlichen Dienst, die das Tragen von Kopftüchern für Beamtinnen und Lehrkräfte einschränken, wird häufig die Neutralität des Staates als Grund angeführt.
Dennoch argumentieren Kritiker, dass solche Regelungen gegen die Religionsfreiheit und die Geschlechtergleichheit verstoßen. Gerichtsbeschlüsse, vor allem solche des Bundesverfassungsgerichts, haben entschieden, dass das Tragen eines Kopftuchs im öffentlichen Dienst grundsätzlich erlaubt ist, sofern es die Dienstpflichten nicht beeinträchtigt. Diese rechtlichen und gesellschaftlichen Dimensionen der Diskussion erfordern einen respektvollen Dialog über das Kopftuch und dessen Bedeutung in der heutigen Gesellschaft.
Die derzeitige Kontroverse um das Kopftuchverbot verdeutlicht die Spannungen innerhalb der österreichischen Gesellschaft in Bezug auf religiöse Symbole im öffentlichen Raum und stellt eine Herausforderung für die politischen Entscheidungsträger dar.
Für weiterführende Informationen zu den politischen Reaktionen auf die Demonstration und die gesellschaftlichen Folgen des geplanten Gesetzes, lesen Sie auch auf Kosmo, Wiener Zeitung und Wadaef.