Nienburg. Ein Dachdeckerbetrieb aus dem Landkreis Nienburg steht unter schwerem Verdacht! Nach gründlichen Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück muss das Unternehmen nun mit einem Bußgeld von mehreren hunderttausend Euro rechnen. Der Grund? Massive Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie die Aufzeichnungspflicht und Sofortmeldepflicht für Arbeitnehmer! Diese kriminellen Machenschaften kamen ans Licht, als der Zoll mehrere Baustellen im Landkreis Nienburg überprüfte.
Die Reaktionen aus der Branche sind eindeutig! Kreishandwerksmeister Knut Brüggemann ist fassungslos und äußert: „So etwas ist die absolute Ausnahme, aber was ein schwarzes Schaf macht, kann auf die gesamte Branche abfärben.“ Er versichert, dass die Kunden weiterhin Vertrauen in die Innungsbetriebe haben können, da es sich um keine bekannte oder renommierte Firma handelt, die mittlerweile nicht mehr am Markt tätig ist. Glücklicherweise ist durch das unlautere Vorgehen des Unternehmens kein finanzieller Schaden für die Kunden entstanden.
Obermeister Patrick Sieling ist verärgert
Patrick Sieling, Obermeister der Nienburger Dachdecker- und Zimmerer-Innung, zeigt sich ebenfalls verärgert über diesen Vorfall. „Unsere Innung zählt rund 30 Betriebe, und alle halten sich selbstverständlich an den Mindestlohn!“, betont er. Die Löhne sind wichtig, um Fachkräfte zu halten und neue zu gewinnen. Der Mindestlohn für ungelernte Kräfte liegt aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde und wird ab 1. Januar auf 14,35 Euro angehoben. Gelernte Arbeitnehmer erhalten derzeit 15,60 Euro, ab Januar sind es 16 Euro. Im Dachdecker-Handwerk sind die Tariflöhne zwischen 17,95 Euro und 24,29 Euro pro Stunde angesiedelt.
„Wir haben auch eine Inflationsprämie von insgesamt 950 Euro in 2023 und 2024 gezahlt und bieten ein 13. Monatsgehalt, das 81 Brutto-Stundenlöhnen entspricht“, fügt Sieling hinzu. Die Tarifverhandlungen laufen, und die Löhne werden weiter steigen. „Es ist klar, dass die Betriebe ihre Mitarbeiter anständig bezahlen müssen, um im Wettbewerb bestehen zu können“, schließt Brüggemann. Die Kunden sollen für die hervorragende Arbeit, die sie erhalten, auch einen angemessenen Preis zahlen.