Die Grundsteuerreform in Deutschland steht vor der Tür und wird ab dem 1. Januar 2025 wirksam. Diese Reform betrifft nicht nur bebaute, sondern eventuell auch unbebaute Grundstücke. In Rheinland-Pfalz müssen die Kommunen bis zum 30. Juni 2025 ihre neuen Hebesätze festlegen, und die erste große Welle der Bescheide wird für das erste Quartal 2025 erwartet, wie die Rheinpfalz berichtet. Viele Hauseigentümer sind jedoch besorgt, denn zahlreiche Bescheide stehen noch aus, und viele wissen nicht, welche finanziellen Konsequenzen auf sie zukommen. Laut dem Verband Haus & Grund warten etwa zwei Drittel der Hausbesitzer noch auf ihre Bescheide, was zusätzliche Unsicherheit schafft.
Einfluss auf die Haushalte
Die Grundsteuer, eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen, führt zu unterschiedlichen finanziellen Belastungen für die Eigentümer, da Städte und Gemeinden ihre eigenen Hebesätze festlegen können. Während in einigen Regionen die Eigentümer von geringeren Zahlungen profitieren könnten, müssen andere mit einer höheren steuerlichen Belastung rechnen, was die Tagesschau erläutert. Diese Situation wirft Fragen auf: Müssen Eigentümer eventuell Ratenzahlungen beantragen, wenn die Bescheide verspätet kommen oder die neue Grundsteuer hoch ausfällt? Hier raten Experten zur Vorsicht und empfehlen, erst zu zahlen, wenn die neuen Bescheide vorliegen, um spätere Rückrechnungen zu vermeiden.
Die Grundsteuer wird für ein ganzes Jahr im Voraus festgesetzt und gliedert sich typischerweise in vier Zahlungstermine. Einige Städte haben bereits angekündigt, die Zahlungstermine zu ändern, und auch die alte Grundsteuer darf bis auf Weiteres nicht gezahlt werden. Wichtig ist, dass Grundstückseigentümer ihre Bescheide sorgfältig überprüfen, da Fehler in der Berechnung nicht nur ärgerlich, sondern auch finanziell nachteilig sein können.
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