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Bundestagswahl 2025: Bürgerdialog in Kaufbeuren – Ihre Stimme zählt!

In Deutschland steht die vorzeitige Bundestagswahl 2025 bevor, die aufgrund der aktuell bestehenden Herausforderungen notwendig wurde. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stimmte am 27. Dezember der Auflösung des Bundestags und den geplanten Neuwahlen zu. Die Entscheidung fiel in Anbetracht der dringenden Notwendigkeit einer handlungsfähigen Regierung, um den vielfältigen Herausforderungen wie wirtschaftlicher Unsicherheit, Energiepolitik, Klimakrise, sozialer Gerechtigkeit, Migration und globalen Konflikten zu begegnen.

In Bayern werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 13. Januar verschickt. Wahlberechtigte Bürger haben die Möglichkeit, am 23. Februar 2025 zu wählen oder Briefwahlunterlagen zu beantragen. Besonders in Kaufbeuren möchte die Lokalredaktion der Allgäuer Zeitung die Meinungen und Gedanken der Bürger vor der Wahl sammeln. Zu diesem Zweck lädt die Redaktion zu einem Gespräch am 23. Januar von 10 bis 12 Uhr am Stand der Allgäuer Zeitung in der Sparkassen-Passage (Kaiser-Max-Straße) ein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Beiträge schriftlich per E-Mail oder Post einzureichen. Diese Einsendungen können mit Namen in der Allgäuer Zeitung veröffentlicht werden.

Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis

Wie bundeswahlleiterin.de berichtet, ist das Wählen nur möglich, wenn die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Erhalt einer Wahlbenachrichtigung deutet auf die Eintragung im Wählerverzeichnis hin, wobei es nicht notwendig ist, die Benachrichtigung am Wahltag mitzuführen. Ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) ist erforderlich, falls die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden kann. Fehlt die Wahlbenachrichtigung, könnte dies darauf hindeuten, dass die Person nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, was zur Rückweisung durch den Wahlvorstand führen kann.

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Bürger, die bis zum 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend an die zuständige Gemeinde wenden. Auch besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen, was notwendigen Fragen zur Wahlberechtigung nachgehen kann.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Kaufbeuren, Deutschland
Beste Referenz
allgaeuer-zeitung.de
Weitere Quellen
bundeswahlleiterin.de

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