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Bundesländer triumphieren: Asyl-Bezahlkarte droht Kommunen zu schaden!

Bundesländer schließen vorzeitig einen umstrittenen Rahmenvertrag für eine Bezahlkarte für Asylsuchende ab, doch die Kommunen sehen sich ausgeschlossen und müssen jetzt selbst neue Vergabeverfahren auflegen – ein Pyrrhussieg für die Länder und eine fatale Fehlentscheidung für die Gemeinden!

Freising (ots)

Am Freitag, dem 20. September 2024, erließ das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Eilbeschluss, der den 14 Bundesländern die vorzeitige Unterzeichnung eines Rahmenvertrags für eine Bezahlkarte für Geflüchtete erlaubt. Dieser Schritt ist jedoch von entscheidender Bedeutung, da damit ein Rechtsstreit über die Vergaberechtsverstöße, die derzeit anhängig sind, nicht geklärt ist. Eine mündliche Verhandlung zu diesem Thema ist erst für den 18. Oktober 2024 anberaumt.

Das Gericht entschied, dass ein öffentliches Interesse an einer raschen Umsetzung des Vergabeverfahrens vorliegt. Dabei wurde jedoch auch festgestellt, dass die geltend gemachten Verstöße nicht ausreichend detailliert vorgebracht wurden. Die Frage, ob nur die Bundesländer oder auch die Kommunen die vorgesehenen Bezahlkarten nutzen können, bleibt weiterhin ungeklärt und könnte in eine separate Auseinandersetzung münden.

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Rechtslage und Verwaltungsproblematiken

Das OLG Karlsruhe stellte fest, dass die Kommunen nicht ordnungsgemäß in das Vergabeverfahren einbezogen wurden. Diese versäumte Rüge führte dazu, dass alle Interessen der Städte und Landkreise jetzt durch die Entscheidung, nur den Bundesländern einen Zugriff zu gestatten, stark eingeschränkt wurden. Das bedeutet, dass jede kreisfreie Stadt und jeder Landkreis nun gezwungen ist, eigene Ausschreibungen für die Bezahlkarten durchzuführen.

Dr. Peter Schönweitz, Geschäftsführer der PayCenter GmbH, äußerte sich kritisch zu dem Prozess: „Das Gericht hat unsere verfahrensrechtlichen Ansprüche nicht gebührend gewürdigt. Wir wurden in unserer Möglichkeit, unsere Argumente auszuführen, durch die fehlende Akteneinsicht stark eingeschränkt.“ Diese Einwände zeigen die Herausforderung, mit der die betroffenen Parteien konfrontiert sind.

Die Entscheidung des Gerichts könnte langfristige Konsequenzen für die Kommunen haben. Diese Zeichen stehen im Widerspruch zu den Bedürfnissen der Städte, die auf eine Unterstützung angewiesen sind. Die Republizierung von Aufträgen in einem eigenen Vergabeverfahren ist für viele Kommunen mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden, der sowohl Zeit als auch Ressourcen erfordert.

Der Blick nach vorne

Während die Verhandlungen fortschreiten und die nächste Sitzung bevorsteht, bleibt abzuwarten, wie sich die erwähnten rechtlichen Fragen weiterentwickeln werden. Die Fragestellung, ob und wie die Kommunen in Umsetzung dieses Verfahrens eine Rolle spielen können, ist nach wie vor offen. Für viele Akteure in diesem Prozess ist es ohnehin unverständlich, warum die Länder nicht proaktiv die Bedenken der Kommunen in die Entscheidungsfindung einbezogen haben.

Die PayCenter GmbH ist eine regulierte Institution unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und bietet innovative Zahlungsdienstleistungen an. Damit könnten sie möglicherweise in naher Zukunft eine zentrale Rolle in dem sich entwickelnden Prozess spielen, während die kommunalen Bedürfnisse zunehmend in den Hintergrund gedrängt werden.Für weitere Informationen siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.

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