Deutschland

Bürokratie-Dämpfer: Meldepflicht beim Hotel-Check-in bald Geschichte!

Ab dem 1. Januar 2025 entfällt für deutsche Hotelgäste die lästige Meldepflicht beim Check-in, während ausländische Reisende weiterhin ihre Daten eingeben müssen – die Bundesregierung erwartet eine Erleichterung für die Branche, doch der Hotelverband warnt vor Verwirrung und Ungerechtigkeit!

Die Meldedaten von Hotelgästen in Deutschland sorgten bislang für einiges an Bürokratie. Reisende mussten beim Check-in ihre persönlichen Informationen auf einem vorgefertigten Formular händisch eintragen und unterschreiben. Doch diese Praxis steht vor dem Ende. Am 26. September 2024 beschloss der Bundestag, das vierte Bürokratie-Entlastungsgesetz, das weitreichende Veränderungen mit sich bringt. Die neuen Bestimmungen treten ab dem Jahreswechsel in Kraft.

Reisende aus Deutschland brauchen beim Check-in in einheimischen Hotels keinerlei persönliche Daten mehr anzugeben. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung des Ablaufs und ermöglicht es den Hotelbetrieben, Zeit und Ressourcen zu sparen. Allerdings bleibt die Regelung für ausländische Gäste unverändert. Diese müssen weiterhin ihre Daten angeben, was zu einem zweigleisigen Verfahren bei der Gästeregistrierung führt.

Reaktionen aus der Hotellerie

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, äußerte sich kritisch zu dieser Regelung. Er betonte, dass die ungleiche Behandlung von inländischen und ausländischen Gästen problematisch sei. „Es ist nicht in unserer DNA“, erklärte Luthe, da die Hotellerie immer auf Gleichbehandlung setzt. Er erwartet, dass es an den Hotelrezeptionen zu vermehrten Nachfragen und Verwirrung kommen könnte.

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Ein weiteres Problem sieht der Hotelverband in der versäumten digitalen Weiterentwicklung. Die Gesetzesänderung, so Luthe, greife nicht weit genug. Obwohl die Abschaffung der Handzeichnung einen Fortschritt darstellt, wünscht sich die Branche ein komplett digitales Verfahren. In Nachbarländern gibt es bereits moderne Systeme, die auch in Deutschland implementiert werden könnten. Luthe merkt an, dass dies eine große Chance zur Digitalisierung der Hotellerie gewesen wäre, die nun verpasst wird, da Japan in diesem Bereich bereits ein Stück weiter ist.

Die Erleichterung für inländische Gäste wird zwar allgemein begrüßt, doch bleibt abzuwarten, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden – insbesondere in Wellnesshotels, die für ihre Rückverfolgbarkeit und Kurbeiträge auf die persönlichen Daten der Gäste angewiesen sind. Über 90 Prozent der Gäste in Heilbädern sind inländische Reisende, was bedeutet, dass diese Regelung ein beachtlicher Teil der Übernachtungen in Deutschland betrifft.

Insgesamt stellt die neue Regelung eine interessante Wendung in der deutschen Reisekultur dar. Denn während lokale Gäste nun weniger bürokratischen Aufwand haben, bleibt der internationale Ablauf unverändert und könnte für zusätzliche Komplikationen am Empfang sorgen.

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