Die Grundsteuerreform steht vor der Tür, und die Aufregung bei den Grundstückseigentümer:innen im Landkreis Osterholz ist spürbar. Ab dieser Woche werden etwa 57.000 Bewohner:innen Post vom Finanzamt Osterholz-Scharmbeck erhalten, in der Aufforderungen zur Abgabe von Grundsteuererklärungen für bebaute und unbebaute Grundstücke enthalten sind. Die neue Grundsteuer gilt zwar erst ab Januar 2025, doch Daten müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres eingereicht werden, um die Vorbereitung rechtzeitig abzuschließen, erläutert Christian Hasloop, Sachgebietsleiter der Einheitlichen Grundbesitzstelle. Die letzte Anpassung der Grundsteuerdatenerfassung liegt 60 Jahre zurück, und nun gilt es, alles neu zu bewerten.
Wie genau wird die Grundsteuer nun berechnet? Die Grundlage bildet ein Flächenlagemodell, das die Grundstücksgröße, die Gebäudegröße und die Wohnfläche berücksichtigt. Darüber hinaus fließen Lagefaktoren, basierend auf den Bodenrichtwerten der Katasterämter, in die Berechnung ein. Der entscheidende Stichtag für die Wertermittlung ist der 1. Januar 2022. Abgegeben werden müssen alle Angaben, die zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit hatten, was auch die Wohn- und Nutzflächen umfasst. Um die Daten korrekt zu erfassen, sollen die betroffenen Eigentümer:innen auf die entsprechenden Bauunterlagen oder Kaufverträge zurückgreifen.
Tipps zur Grundsteuerzahlung und -abwicklung
Die meisten Steuervorschläge sind recht unkompliziert, wie das Finanzamt erläutert. Jeden Grundstückseigentümer erwarten drei Bescheide: Zuerst kommt der Bescheid für den Äquivalenzbetrag, der die relevante Wohn- und Grundstücksfläche sowie den Steuerwert enthält. Darauf folgt der Bescheid über den Messbetrag, den das Finanzamt erstellt, gefolgt von dem endgültigen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde, der den zu zahlenden Betrag genau anzeigt. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten können sich Betroffene entweder an das Finanzamt oder ihre jeweilige Kommune wenden. Die Hotline des Finanzamts ist unter 04791/ 302 700 erreichbar, und dazu wird auch empfohlen, die Anträge online über das Elster-Portal einzureichen.
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