Osterholz

Neuanfang nach Rückschlägen: Kreisstädter kämpft um Bewährung

Ein 35-jähriger Mann aus Osterholz-Scharmbeck wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, nachdem er Anfang April 2022 versucht hatte, in zwei Wohnungen einzubrechen, was auf finanzielle Schwierigkeiten und persönliche Probleme zurückzuführen war.

Anfang April 2022 kam es in Osterholz-Scharmbeck zu einem Vorfall, der das Leben eines 35-jährigen Mannes nachhaltig verändern könnte. In einem Prozess wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls wurde deutlich, dass persönliche Probleme und finanzielle Nöte hinter seines Versuchs steckten. Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass seine alkoholbedingte Enthemmung und Streitigkeiten mit Freunden und seiner Familie entscheidend zu diesem unüberlegten Schritt führten.

Der Mann erklärte, dass er in einer emotionalen Krise war und zum Zeitpunkt des Vorfalls wahrscheinlich nicht in der Lage war, rational zu handeln. Er hatte beim ersten Einbruchsversuch erheblich über den Durst getrunken und gab an, dass dies nicht geplant war, sondern reiner Zufall. Im zweiten Fall kam es nicht einmal zu einem tatsächlichen Einbruch, da die Terrassentür bereits beschädigt war und er von dem Vorhaben abließ.

Einblicke in das Leben des Angeklagten

Die Lebenssituation des Angeklagten ist geprägt von familiären Schwierigkeiten. Seine Mutter verstarb früh und hinterließ bei ihm eine emotionale Leere. Dies führte zu einem Gefühl der Isolation und Verzweiflung. Zum Zeitpunkt des Vorfalls erhielt er Bürgergeld und war ohne Beschäftigung, was die finanzielle Notlage weiter verschärfte. Trotz aller Widrigkeiten betonte er, dass er nun bereit sei, sein Leben zu ändern und einen festen Job zu suchen. Er kämpft gegen die vielen Absagen an, aber sein Wille bleibt ungebrochen.

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Wichtig zu erwähnen ist die Rolle der Bewährungshilfe, die ihm aktuell Unterstützung bietet. In der Gerichtsverhandlung betonte der Angeklagte, wie hilfreich diese Begleitung für ihn ist, um sich aus seinem alten Freundeskreis zurückzuziehen und einen neuen, stabileren Weg einzuschlagen, fern von früheren Verhaltensmustern.

Urteil und Folgen

Das Gericht erkannte die positiven Aspekte der geständigen Einlassung an, sah jedoch auch die Schwere der Voreintragungen im Bundeszentralregister (BZR). Der Staatsanwalt verwies auf 29 Eintragungen seit 2002, die Straftaten wie Wohnungseinbruch und Bedrohung umfassen. Trotz der negativen Vorgeschichte wurde eine Bewährungsstrafe von einem Jahr ausgesprochen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Zusätzlich muss der Verurteilte 200 Sozialstunden leisten und erhält einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Die Entscheidung des Gerichts wurde sowohl von der Verteidigung als auch von der Anklage unterstützt, was darauf hindeutet, dass alle Beteiligten eine Chance auf Rehabilitation sehen. Der Fall schafft einen Einblick in die Herausforderungen, mit denen viele Menschen in ähnlichen Lebenslagen konfrontiert sind, und die Möglichkeiten, wie rechtliche und soziale Unterstützungsstrukturen dazu beitragen können, dass solche Individuen wieder auf den richtigen Weg finden.

– NAG

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