Ein dramatischer Sieg für ein Krankenhaus im Emsland! Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Klinik vorläufig weiterhin Oberschenkelhalsbrüche behandeln darf. Dies geschah im Rahmen eines Eilverfahrens, nachdem die Klinik gegen ein striktes Behandlungsverbot der AOK Widerspruch eingelegt hatte. Die AOK hatte zuvor die Behandlungen untersagt, weil die Qualitätsanforderungen nicht vollständig erfüllt waren. Ein Geriater war am Wochenende nicht verfügbar, was die Situation zusätzlich verschärfte.
Die Klinik argumentierte vehement, dass das Verbot die Patientenversorgung massiv gefährde. „Patienten mit akutem Operationsbedarf müssten über weite Strecken transportiert werden“, warnte ein Sprecher des Gerichts. Außerdem gebe es in den wenigen Kliniken, die weiterhin operieren dürfen, bereits Engpässe. Das Risiko, dass Patienten nicht innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall operiert werden können, sei alarmierend. Die AOK hingegen bezeichnete ihr Schreiben als „reines Informationsschreiben“ und nicht als Verwaltungsakt, was das Gericht jedoch nicht akzeptierte.
Gericht bestätigt Widerspruch des Krankenhauses
Das Gericht stellte klar, dass der Widerspruch des Krankenhauses aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass das Verbot der AOK bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht wirksam ist. Die Richter betonten, dass es sich bei den Maßnahmen der Krankenkasse um einen hoheitlichen Akt handelt, der einer genauen rechtlichen Prüfung bedarf. Die Entscheidung des Gerichts hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Klinik, sondern könnte auch weitreichende Folgen für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen haben.
Die Situation bleibt angespannt: In einem Hauptsacheverfahren wird nun geklärt, ob das strikte Verbot der AOK tatsächlich rechtens ist oder ob es gegen höhere Rechte verstößt. Die von der Krankenkasse beanstandeten Qualitätsrichtlinien sind nicht neu, aber die Intensität der Kontrollen hat zugenommen. Ein Wettlauf gegen die Zeit für die betroffenen Patienten!
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