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Christian B.: Freispruch oder 15 Jahre? Gericht urteilte heute!

Urteil im Fall des vorbestraften Christian B.: Wird der mutmaßliche Vergewaltiger und Maddie-McCann-Verdächtige heute im Landgericht Braunschweig freigesprochen oder erwartet ihn 15 Jahre Knast?

Der Fall des vorbestraften Christian B. zieht seit Februar intensive Aufmerksamkeit auf sich, insbesondere aufgrund seiner Verstrickung im unaufgeklärten Verschwinden der dreijährigen Madeleine McCann. Die heutige Urteilsverkündung vor dem Landgericht Braunschweig wird mit großem Interesse erwartet. Um 10.00 Uhr werden die Richter verkünden, ob B. schuldig gesprochen wird oder nicht.

B. sieht sich ernsthaften Vorwürfen gegenüber, darunter drei Fälle von Vergewaltigung und zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch. Die mutmaßlichen Taten sollen zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen worden sein. Besonders alarmierend sind die Anschuldigungen gegen ihn: Unter den Opfern befinden sich eine Jugendliche und eine vermutlich 70 bis 80 Jahre alte Frau, deren Identität jedoch bislang unbekannt ist. Eine 40-jährige Irin hatte sich als Zeugin gemeldet und berichtete, dass sie vor rund 20 Jahren in Portugal Opfer einer brutalen Vergewaltigung durch B. wurde.

Die rechtlichen Schritte und Forderungen

Im Verlauf des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert, gepaart mit einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Letztere ist eine Maßnahme, die für Menschen in Betracht gezogen wird, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe als gefährlich gelten. Außerdem gab es einen Aufschub bei der Haftanordnung, da das Gericht keine ausreichenden Verdachtsmomente für einen dringenden Tatverdacht sah.

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Die Verteidigung von Christian B. argumentiert vehement für einen Freispruch. Verteidiger Friedrich Fülscher betonte, dass kein ausreichender Tatverdacht vorliege und dass die beiden hauptsächlichen Vergewaltigungsopfer nicht ermittelt werden konnten. Nach Ansicht der Verteidigung sei ein Freispruch die einzige gerechte Lösung. Zudem stellte er in seinem Schlussplädoyer fest, dass andere wichtige Zeugen in Widersprüche geraten seien. B. selbst wählte es, keine Erklärung abzugeben.

Falls das Gericht einen Freispruch verhängt, könnte B. bereits im September 2025 aus dem Gefängnis entlassen werden. Dies wäre möglich, da er derzeit eine siebeneinhalbjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin verbüßt, zu der er 2019 verurteilt wurde. Beobachter der Gerichtssitzung erkennen in der Aufhebung des Haftbefehls möglicherweise ein günstiges Omen für die Verteidigung.

Die aktuelle Gerichtsverhandlung, die ab heute in Braunschweig fortgesetzt wird, hat das Potenzial, weitreichende Implikationen für den angeklagten Sexualstraftäter zu haben, unabhängig von der noch laufenden Untersuchung zur möglichen Verbindung zu dem Fall McCann, die jedoch nicht Teil des jetzigen Verfahrens ist. Die Frage bleibt, ob die Richter den Vorwürfen gegen Christian B. nachkommen oder ob sie seiner Verteidigung folgen werden und ihn freisprechen. Diese rechtliche Auseinandersetzung könnte sowohl für die betroffenen Opfer als auch für die öffentliche Wahrnehmung von Sexualdelikten in Deutschland von Bedeutung sein. Für mehr Informationen zu diesem Fall wird auf detaillierte Berichterstattung von www.sat1regional.de verwiesen.


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