Bremen/Hannover – In einem entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Sicherheit am Hauptbahnhof Bremen hat die Bundespolizeidirektion Hannover eine allgemeine Verfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen und Waffen für die kommenden Wochenenden verbietet. Dieses Verbot tritt vom 18. Oktober 2024 bis zum 3. November 2024 in Kraft und gilt jeweils freitags und samstags von 14:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages sowie sonntags bis donnerstags täglich von 14:00 Uhr bis 01:00 Uhr des Folgetages. Die Überwachung obliegt den Einsatzkräften der Bundespolizei, die bei Verstößen Maßnahmen wie Platzverweise und Bahnhofsverbote aussprechen können.
Das Mitführverbot betrifft neben Schusswaffen und Schreckschusswaffen auch alle Arten von Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern. Der Hintergrund dieser strengen Regelung liegt in einem besorgniserregenden Anstieg von Körperverletzungsdelikten, die häufig durch den Einsatz von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen verursacht werden. Gerade in Anbetracht des bevorstehenden Bremer Freimarkts, bei dem erfahrungsgemäß ein höherer Alkoholkonsum und erhöhte Aggressivität zu erwarten sind, sieht die Polizei eine Notwendigkeit, präventiv zu handeln.
Überwachung und Durchsetzung
Durch die Allgemeinverfügung sollen nicht nur Reisende, sondern auch die allgemeine Bevölkerung vor Gewalt und Übergriffen geschützt werden. „Die Allgemeinverfügung wird konsequent durchgesetzt, um für die Sicherheit aller Bahnbenutzer zu sorgen“, erklärte Herr Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover. Die Regelung zielt darauf ab, potenzielle Konflikte und Gewalttaten, die in den belebten Bahnhöfen und Zügen häufig aus Streitigkeiten entstehen, zu verringern.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Sicherheitsgefühl der Bürger und Reisenden zu stärken. Die Bundespolizei ermuntert dazu, sich über die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren, da das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit in vielen Fällen entweder Verboten unterliegt oder einer speziellen behördlichen Genehmigung bedarf. So können Einhandmesser, beispielsweise, oft nicht einfach mitgeführt werden.
Alternativen und präventive Maßnahmen
Statt auf Waffen zu setzen, rät die Polizei zu deeskalierenden Techniken und sicherheitsfördernden Alternativen wie Schrillalarmen oder Taschenalarmen, die im Ernstfall ein lautes Geräusch erzeugen und so Aufmerksamkeit auf potenzielle Gefährdungen lenken können. Diese Personen geschützt bis zur Sanktionierung oder sogar Abwendung der Tat gegeben werden. Nur durch gegenseitige Unterstützung und Deeskalation können gefährliche Situationen entschärft werden.
Weitere Informationen über die Verordnung und Tipps zur persönlichen Sicherheit können auf den Webseiten der Bundespolizei gefunden werden. Das Mitführverbot wird als wichtiger Schritt angesehen, um die Sicherheit in einem zentralen Verkehrsknotenpunkt zu erhöhen und die Anzahl von waffengebrachten Delikten deutlich zu senken. Für detaillierte Informationen zur Verfügung stehen zudem Skizzen und Regelungen im Anhang der Verfügung.
Die Entwicklungen deuten darauf hin, dass der Schutz von Reisenden und Bürgern im Fokus steht und künftige gesetzliche Maßnahmen mehr Gewicht auf präventive Sicherheit legen werden. Details zu diesem Vorfall sind noch spärlich, jedoch meldet www.presseportal.de, dass...
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