Behandlungsfehler in Kliniken sind ein ernstes Thema, das immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerät. In Deutschland und speziell in Bremen gibt es zahlreiche Fälle von falscher Behandlung, die jedoch häufig nicht die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen. Ob durch falsche Medikamente, mangelhafte Aufklärung oder fehlerhafte Operationen – Patienten sind oft mit schwerwiegenden Folgen konfrontiert.
Ein besonders einschneidendes Beispiel aus Bremen war der Vorfall im Jahr 2017, als einem Patienten versehentlich eine Niere statt der Milz entnommen wurde. Diese extremen Fehler, die "Never Events" genannt werden, sind zwar selten, jedoch weist der Medizinische Dienst Bremen darauf hin, dass kleinere Behandlungsfehler an der Tagesordnung sind. So wurden im Jahr 2023 allein 30 Fälle im Land Bremen dokumentiert, die als Behandlungsfehler mit Schäden für die Patienten registriert wurden.
Häufigkeit von Behandlungsfehlern
Die Statistiken zeigen, dass zweidrittel aller Behandlungsfehler während stationärer Behandlungen in Krankenhäusern auftreten. Dies verdeutlicht, dass die meisten Vorwürfe mit operativen Eingriffen verbunden sind, insbesondere in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie. Im Jahr 2023 waren diese Fälle für 29,5 Prozent der Beschwerden verantwortlich. Im Vergleich dazu ergaben die bundesweiten Zahlen, dass insgesamt 3.159 Behandlungsfehler mit nachweisbarem Schaden gemeldet wurden, was im Vergleich zu den Vorjahren konstant geblieben ist.
Doch die Dunkelziffer könnte viel höher liegen, da viele Patienten sich scheuen, ihre Beschwerden zu äußern. Der Medizinische Dienst schätzt, dass jährlich 170.000 Menschen in Deutschland von Behandlungsfehlern betroffen sind. Ein Großteil dieser Fehler bleibt also unentdeckt oder ungemeldet.
Was sollten Patienten also tun, wenn sie den Verdacht haben, dass sie falsch behandelt wurden? Der erste Schritt besteht darin, ein Protokoll über den Behandlungsverlauf anzufertigen und sich an die Krankenkasse zu wenden. Laut den Verbraucherzentralen sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, den Versicherten in solchen Fällen zu helfen. Sollte sich der Verdacht als begründet herausstellen, wird die Krankenkasse den Medizinischen Dienst beauftragen, ein kostenloses Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten ist entscheidend, um rechtliche Schritte einzuleiten.
Wichtig zu bedenken ist, dass die Ansprüche aus Behandlungsfehlern innerhalb von drei Jahren verjähren. Patienten sollten daher nicht zögern, sich um Klärung zu bemühen, um mögliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Handelskrankenkasse hebt hervor, dass Arbeitnehmer in Bremen auch die Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer in Anspruch nehmen können, um Unterstützung zu erhalten.
Was bei festgestellten Fehlern zu beachten ist
Wenn die Krankenkasse einen Behandlungsfehler feststellt, raten die Verbraucherschützer, schnellstmöglich einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuzuziehen. Dies ist notwendig, um eventuelle Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend machen zu können. Alternativ können betroffene Patienten auch die Ärztekammer kontaktieren, die über eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen verfügt. Dieses Verfahren ist für Patienten kostenlos und ermöglicht eine unverbindliche Klärung. Bei einer Schlichtung mit einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt in Bremen kann zudem die Patientenberatung der Zahnärztekammer hinzugezogen werden.
Ein weiteres Angebot für Patienten bietet seit Februar ein anonymisierter Meldedienst auf der Website des vdek, wo kritische Ereignisse im Behandlungsverlauf gemeldet werden können. Die erfolgreiche Auswertung dieser Meldungen hat bereits zur Identifizierung von über 1.300 Fällen beigetragen.
Behandlungsfehler sind dann gegeben, wenn eine medizinische Behandlung nicht dem erforderlichen Standard entspricht oder geforderte Maßnahmen unterlassen werden. Dazu zählen etwa falsche Diagnosen, unzureichende Aufklärung und fehlerhafte Behandlungsansätze.
Die Diskussion um Behandlungsfehler bleibt also von hoher Relevanz. Patienten in Bremen haben verschiedene Instrumente zur Verfügung, um gegen Missstände vorzugehen. Für weitere Informationen zu diesem Thema, können Interessierte die Details in Berichten auf www.butenunbinnen.de nachlesen.
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