Im Oberverwaltungsgericht Münster steht heute ein bedeutender Fall auf der Tagesordnung, bei dem es um das Schicksal eines historischen Gebäudes in Detmold geht. Um 11.00 Uhr wird darüber verhandelt, ob das in der Altstadt gelegene Bauwerk den Status eines schützenswerten Baudenkmal verdient oder ob es lediglich als Ruine angesehen werden kann.
Im Fokus der Auseinandersetzung steht der aktuelle Eigentümer, der Anwalt Hendrik Schnelle. Er plant den Abriss des Hauses und möchte an dieser Stelle Parkplätze für seine Kanzlei schaffen. Ein umstrittener Entschluss, da das besagte Gebäude bereits seit 1988 in der Denkmalliste der Stadt Detmold eingetragen ist und somit als potenziell schützenswert gilt.
Der geschichtliche Hintergrund
Ein zentraler Punkt der Debatte betrifft die historische Nutzung des Bauwerks. Im Jahr 2010 wollte die Mutter des Klägers das Gebäude ebenfalls abreißen lassen, woraufhin eine baugeschichtliche Untersuchung in Auftrag gegeben wurde. Diese Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass das Haus bereits im Jahr 1633 von jüdischen Bürgern Detmolds als Bethaus genutzt worden sei.
Der heutige Besitzer Hendrik Schnelle bestreitet diese Angaben vehement auf seiner Internetseite. Dennoch sind die Argumente der Denkmalschützer stark und sie sind überzeugt, dass das Gebäude tatsächlich als Hofsynagoge in einem Hinterhof errichtet wurde, was den Status als schützenswertes Denkmal weiter untermauert.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Konsequenzen für den Erhalt des historischen Erbes in Detmold und die Bewertung ähnlicher historischer Stätten haben. Gerade in einer Zeit, in der die Sensibilität für den Erhalt von Kulturstätten steigt, ist der Ausgang dieses Verfahrens für viele von großer Bedeutung.
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