Der traditionelle Jahrmarkt in Lindau steht bevor und wird in diesem Jahr vom 7. bis 11. November 2025 viele Besucher anziehen. Bereits ab dem 5. November beginnen jedoch umfassende Verkehrseinschränkungen, die für Fahrgäste und Anwohner erhebliche Auswirkungen haben werden. Diese umfassen unter anderem Sperrungen am Bahnhofplatz und Reichsplatz, die ab diesem Tag in Kraft treten, sowie die vollständige Schließung aller Zufahrten zur Lindauer Insel, inklusive der Fußgängerzonen, ab dem 6. November. Vol.at berichtet, dass der Bahnhof nur noch über den Reutiner Bahnhof erreichbar ist.

Um den Verkehrsfluss während des Jahrmarkts zu optimieren, wird den Verkehrsteilnehmern geraten, auf Bus und Bahn umzusteigen oder den Hinweisen des Parkleitsystems zu folgen. Zudem dürfen Radfahrer ihre Fahrräder an der Inselhalle abstellen, da die Fahrradständer im Marktbereich aus Platzgründen temporär entfernt werden. Vol.at weist darauf hin, dass widerrechtlich abgestellte Fahrräder kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Verkehrsmaßnahmen und Regelungen

Die Maßnahmen zur Verkehrsregulierung sind notwendig, um die Sicherheit während des Jahrmarkts zu gewährleisten. So ist der Lieferverkehr in der Altstadt während der Marktzeit zwischen 8 und 22 Uhr nicht gestattet. Auch Zufahrten über die Zeppelinstraße und den Alten Schulplatz sind blockiert, während auf der Grub und Alten Schulplatz Einbahnregelungen gelten. Fahrzeuge, die länger als zehn Meter sind, dürfen vom 6. bis 12. November nicht fahren. Des Weiteren gibt es verschiedene Straßensperrungen, die auch Rettungswege in Bereichen wie der Ludwigstraße und Fischergasse betreffen. Anwohner mit privatem Stellplatz haben die Möglichkeit, über eine definierte Route zum Kreisverkehr Heidenmauer zu fahren. Die Verkehrsmaßnahmen sind voraussichtlich nach dem Abbau der Marktstände und Fahrgeschäfte am 12. November beendet.

Eine besondere Herausforderung für die Veranstalter stellt der zunehmende Druck auf Sicherheitsmaßnahmen dar. Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass der Schutz bei Veranstaltungen besonders seit den Anschlägen von 2016 in den Fokus gerückt ist. bvvs betont, dass oft Forderungen nach Zufahrtsschutzmaßnahmen gestellt werden, ohne dass belastbare Risikoanalysen vorliegen. Diese unreflektierten Maßnahmen könnten zur Erosion des kulturellen Angebots führen und hätten bereits zu abgesagten Veranstaltungen geführt.

Die Verantwortlichkeit für Schutzmaßnahmen obliegt den Veranstaltern, während die Kommunen für den Schutz gegen Straftaten zuständig sind. Eine Zusammenarbeit zwischen diesen Akteuren ist essentiell, um angemessene Sicherheitskonzepte zu entwickeln und das kulturelle Leben nicht zu gefährden. Der bvvs arbeitet derzeit an einer Handlungshilfe zur Erstellung von Zufahrtsschutzkonzepten, die bald veröffentlicht werden soll. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, dass Sicherheitsmaßnahmen professionell geplant und an die aktuellen technischen Standards angepasst werden müssen.