In diesem Jahr, an Silvester, wird es in Schleswig-Holstein einige Einschränkungen beim Feuerwerk geben. Während die traditionelle Raketen und Böller-Euphorie in vielen Teilen Deutschlands zum Jahreswechsel dazugehört, sind nicht überall die gleichen Regeln anzutreffen. In vielen Städten und Gemeinden gelten spezifische Verbote, insbesondere in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen und alten Gebäuden. Auch in mehrgeschossigen Wohngebieten sollten Bürger auf Rauch und Lärm Rücksicht nehmen. Wie bereits berichtet, können Gemeinden allerdings zum Schutz von Natur und tierischen Bewohnern zusätzliche Regelungen einführen, die die Feuerwerkssaison erheblich einschränken können. Beispielsweise gibt es in der historischen Altstadt von Lübeck fast ein vollständiges Verbot für Feuerwerk, während in der Hansestadt Flensburg keine speziellen Abbrennverbote festgelegt wurden, obwohl ein Verzicht aus Umweltgründen gewünscht ist, wie das NDR berichtete.
Wo darf gezündet werden?
Die gesetzlichen Regularien in Schleswig-Holstein erlauben es, bis zu 48 Stunden lang Böller und Feuerwerk abzubrennen, jedoch sind volljährige Personen dafür verantwortlich. In einigen Ortschaften wurden schon vorab Verbotszonen aus Sicherheitsgründen eingerichtet, um Gefahren zu minimieren. Auf Sylt und Amrum sind Feuerwerke beispielsweise gänzlich untersagt. Auch fällt das Zünden von Raketen in der Nähe von Reetdachhäusern und bestimmten gefährdeten Orten unter hohe Geldstrafen, wie es in der Stadt Halle (Saale) verlautbart wurde. Interessanterweise gibt es in Halle hingegen keine speziellen Regelungen, was bedeutet, dass hier traditionell geböllert werden kann, solange die allgemeinen Sicherheitsvorgaben beachtet werden.
Zusammenfassend ist es wichtig, sich vor dem Jahreswechsel über die geltenden lokalen Vorschriften zu informieren, um Unannehmlichkeiten und mögliche Strafen zu vermeiden. Die Feierlichkeiten werden sicherlich in den unterschiedlichsten Formen Ende Dezember stattfinden, egal ob mit oder ohne Feuerwerk.
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