AltstadtStralsund

Blutige Messerstecherei in Stralsund: Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung!

Messerstecherei in Stralsund: Ein 65-jähriger Einheimischer verletzt einen 28-jährigen Italiener während einer Auseinandersetzung in einer Bar, die durch alkoholbedingte Spannungen und rassistische Äußerungen angeheizt wurde – nun steht er wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht!

Ein vor wenigen Monaten explosiv in Stralsund gewordenes Ereignis zieht nun rechtliche Konsequenzen nach sich. Im Mai wurde ein 28-jähriger Italiener, der in der Stadt lebt, in einer Bar mit einem Messer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 65-jährigen Einheimischen erhoben.

Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 28. Mai. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft soll sich der Angeschuldigte während eines Streits, ebenfalls in besagtem Lokal, mit einem Taschenmesser in Richtung seines Kontrahenten bewegt haben. Es wird berichtet, dass beide Männer sich vorher in der Bar gekannt hatten, was die Dynamik des Konflikts wohl beeinflusst haben könnte.

Ein verzögerter Fall

Bereits zu einem frühen Zeitpunkt nach dem Vorfall äußerten sich Kritiker zu den Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden. Es wurde bekannt, dass der Fall zunächst unter einem „Pressevorbehalt“ stand, was bedeutete, dass keine Informationen über das Ereignis an die Öffentlichkeit gelangen durften. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft damit begründet, dass eine unbeeinflusste Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere die Befragung von Zeugen, sichergestellt werden sollte.

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Im Nachgang zu den Ermittlungen wurden sechzehn Zeugen angehört, und die forensische Untersuchung der Verletzungen des Opfers wurde durch die Rechtsmedizin der Universität Greifswald durchgeführt. Diese stellte heraus, dass der Täter gegen 02:20 Uhr mit einem Schweizer Taschenmesser von „Victorinox“ seinen Angriffsversuch unternahm.

Erschreckende Äußerungen und Motiv

Es wird berichtet, dass der Beschuldigte nach der Tat Aussagen gemacht hat, die auf fremdenfeindliche Motive hindeuten. Er sagte demnach: „Ich bin Deutscher“ und rechtfertigte seinen Angriff mit den Worten, dass das Opfer deutsche Frauen angesprochen habe. Bereits vorher war es in der Bar zu Äußerungen gekommen, die gegen ausländische Gäste gerichtet waren, wie etwa „Ausländer raus“ und ähnliche Bemerkungen.

Nachdem die Polizei eingetroffen war, wurde der Täter festgenommen. Bei dieser Festnahme wurde ein Blutalkoholwert von 2,33 Promille festgestellt, was darauf hindeutet, dass der Beschuldigte erheblich alkoholisiert war. Diese hohe Alkoholisierung spielt in den laufenden Ermittlungen eine Rolle, da sie möglicherweise seine Urteilsfähigkeit beeinträchtigt hat.

Die Verletzungen des Opfers

Obwohl die Tat als äußerst gewaltsam wahrgenommen wurde, kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass es sich eher um gefährliche Körperverletzung als um einen versuchten Tötungsdelikt handelt. Der Italiener erlitt eine tiefe Schnittverletzung im Bereich des Oberkörpers, die mit einer Klinge des besagten Messers zugefügt wurde. Die Verletzung wurde erst versorgt, nachdem der Angeschuldigte sich von der Szene entfernt hatte, was darauf hindeutet, dass er das Ausmaß seiner Handlung nicht vollumfänglich begriff.

Die Staatsanwaltschaft stellte in ihren Einschätzungen klar, dass die Verletzung des Opfers zwar als gefährlich galt, jedoch nicht als direkte Lebensbedrohung eingestuft werden konnte. Die Aussage, dass mit massiver Gewalt zugestochen wurde, wurde zurückgewiesen. Vielmehr habe sich der Beschuldigte nach dem Angriff zurückgezogen und kein Fluchtverhalten gezeigt, was in seiner Verteidigung möglicherweise eine Rolle spielen könnte.

Mögliche Strafe und rechtliche Konsequenzen

Die gerichtlichen Konsequenzen für den 65-Jährigen sind signifikant: Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Es ist zu beachten, dass er zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, was in einem möglichen Urteil als mildernder Umstand gewertet werden könnte.

Die Staatsanwaltschaft unterstrich zudem, dass das vorzeitige Beenden der Tat durch das Entfernen vom Geschädigten als eine „strafbefreiende Rücktrittshandlung“ gewertet werden könne. Der Fall wirft hohe ethische und rechtliche Fragen auf und ist längst nicht beendet. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt auch hier die Unschuldsvermutung, die in jedem rechtstaatlichen Verfahren ein grundlegendes Prinzip darstellt.

Für weitere Details zu diesem Vorfall und den aktuellen Entwicklungen ist es empfehlenswert, die Berichterstattung auf www.nordkurier.de zu verfolgen.

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