In Niedersachsen, wo mehr als 20.000 Menschen als ausreisepflichtig gelten, scheint die Situation der Abschiebungshaft angespannt, obwohl die tatsächliche Auslastung der Kapazitäten gering ist. Im einzigen Abschiebegefängnis, der Abteilung Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover, sind derzeit lediglich 18 von 48 Haftplätzen belegt. Dies hat das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Die Abteilung wird sowohl für die Abschiebungshaft als auch für den Ausreisegewahrsam verwendet, was auf die begrenzten Ressourcen hinweist. Der Mangel an Gefängnisplätzen für Ausreisepflichtige steht im Kontrast zu den aktuellen politischen Forderungen. Niedersachsens Opposition verlangt nach den jüngsten Vorfällen, wie dem Messerangriff von Solingen, eine konsequentere Vorgehensweise bei den Abschiebungen.
Zum Stichtag 30. Juni lebten in Niedersachsen insgesamt 20.677 ausreisepflichtige Personen. Unter diesen befinden sich 11.726 abgelehnte Asylbewerber, wobei rund 10.000 von ihnen eine Duldung erhalten haben. Dies bedeutet, dass ihre Abschiebung aufgrund der Sicherheitslage in ihren Herkunftsländern oder ungelklärter Identitäten vorübergehend gestoppt wurde. CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner betonte, dass die Landesregierung nicht nur auf eine freiwillige Rückkehr hoffen dürfe. Die geforderten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Personen, die sich einer Abschiebung widersetzen, in Gewahrsam genommen werden.
Weniger Plätze und geplante Evaluierungen
Obwohl die Kapazitäten für Abschiebungen in Niedersachsen nicht ausgeschöpft sind, plant die Landesregierung kein weiteres Abschiebegefängnis. Dies steht im Gegensatz zu Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, wo eine Erweiterung der Kapazitäten nach dem Anschlag von Solingen beschlossen wurde. Das Justizministerium in Niedersachsen machte jedoch deutlich, dass die Situation regelmäßig überprüft werde, um auf mögliche Änderungen effektiv reagieren zu können.
Zusätzliche Herausforderungen gibt es auch in Bezug auf die Geschwindigkeit der Asylverfahren. Die Justizministerin Niedersachsens, Kathrin Wahlmann, erklärte, dass die Verfahrenslaufzeiten bereits gesunken seien, und sie gehe davon aus, dass dies so bleiben werde. Der Einsatz von 15 neuen Richterstellen für Asylverfahren und die Fokussierung auf die Bearbeitung von Anträgen aus bestimmten Herkunftsländern sollen dazu beitragen, die Abläufe zu beschleunigen. Seit Anfang September konzentrieren sich die Verfahren auf ausgewählte Verwaltungsgerichte, was eine bessere Spezialisierung der Richterinnen und Richter mit sich bringen soll. Dennoch hat Niedersachsen von der Möglichkeit, besondere Asylspruchkörper zu bilden, noch keinen Gebrauch gemacht.
Die aktuellen Zahlen zeigen eine positive Tendenz: Die Anzahl der anhängigen Asylverfahren ist von fast 21.000 im Jahr 2017 auf etwa 10.000 in diesem Jahr gesunken. Zudem werden jährlich rund 10.000 Asylverfahren abgeschlossen. Dies zeigt, dass die Gerichte des Bundeslandes in der Lage sind, die Nöte auf dem Gebiet des Asylrechts zu bewältigen und Arbeitsdruck zu verringern, denn laut dem Personalbedarfssystem Pebb§y hat sich die Belastung der Verwaltungsgerichte im Vergleich zu 2017 verringert.
Die Notwendigkeit eines verbesserten Umgangs mit den Ausreisepflichtigen wird besonders durch die Stimmen der Opposition unterstrichen, die schnellere und konsequentere Maßnahmen fordern. Während die Funktion der Abschiebehaft in Niedersachsen den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den laufenden Evaluierungen unterliegt, bleibt zu beobachten, wie die politische Debatte um die Asyl- und Abschiebepolitik weitergeht und welche Maßnahmen letztlich ergriffen werden, um die verbliebenen Herausforderungen zu meistern. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.n-tv.de.