Am vergangenen Samstag hat sich am Flughafen Berlin Brandenburg ein bemerkenswerter Vorfall ereignet. Zöllner entdeckten während einer Gepäckkontrolle einen ungewöhnlichen Gegenstand im Gepäck einer Reisenden aus Georgien. Ein 60 Zentimeter langer Stoßzahn eines Walrosses, verziert und in ein Bettlaken gewickelt, weckte das Interesse der Beamten. Der Stoßzahn wog nahezu zwei Kilogramm und stammte von einer als besonders geschützt geltenden Art, dem Walross (wissenschaftlich bekannt als Odobenus rosmarus).
Die 24-jährige Frau war mit einem Flug aus Tiflis angekommen und hatte gerade ihren Koffer vom Gepäckband genommen, als sie den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passierte. Doch die Zöllner ließen sie nicht einfach so gehen. Nach einer genaueren Kontrolle stellten sie den Stoßzahn sicher und konfrontierten die Reisende mit der rechtlichen Situation. Laut ihrer Aussage sei der Stoßzahn ein Geschenk ihres Vaters, der in Russland lebt.
Die rechtlichen Folgen
Der Besitz von Teilen geschützter Tiere unterliegt strengen Gesetzen. Da es sich um ein besonders geschütztes Tier handelt, droht der Frau nun ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, falls sich herausstellt, dass der Erwerb ihres Geschenks rechtlich nicht zulässig war. Solche Maßnahmen sollen den illegalen Handel mit geschützten Tierarten eindämmen und den Artenschutz gewährleisten.
Die Beamten am Flughafen BER agierten in diesem Fall im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und zeigten, wie wichtig die Arbeit des Zolls in Bezug auf den internationalen Handel und den Schutz bedrohter Arten ist. Es ist ein deutliches Zeichen, dass der Schutz der Natur ernst genommen wird und dass es klare Konsequenzen für den Missbrauch gibt.
Wer mehr über die Arbeit des Zolls und ähnliche Vorfälle erfahren möchte, findet auf der Webseite des Hauptzollamts Potsdam weitere Informationen, wie www.presseportal.de berichtet.