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Wintereinbruch im Havelland: Wer muss räumen und wofür haftet man?

Mit dem aktuellen Wintereinbruch im Havelland sind Anlieger gefordert, rasch zu handeln, um die Gehwege von Schnee und Glätte zu befreien. Wie die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet, obliegt es den Anwohnern, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen, während die Gemeinden für die Räumung von verkehrswichtigen Gemeindestraßen verantwortlich sind. Der Winterdienst auf kommunalen Flächen und anderen wichtigen Orten, wie Bushaltestellen, wird von Dienstleistern durchgeführt und erstreckt sich über sieben Tage die Woche von November bis März.

Anwohner müssen die Gehwege in unterschiedlichen Breiten räumen, je nach Kommune. In Friesack, Rathenow, Premnitz, Nennhausen, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien und Milower Land beträgt die Breite 1,50 Meter, in Brieselang sind es 1,20 Meter und in Falkensee, Nauen, Ketzin/Havel sowie Wustermark müssen 1 Meter befreit werden. Zudem müssen bei Fahrbahnen ohne separaten Gehweg ebenfalls 1,50 Meter geräumt werden. Besonderes Augenmerk gilt den Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen, die gestreut werden müssen.

Anliegerpflichten und Bußgelder

Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten, jedoch sind Ausnahmen durch Eisregen und gefährliche Stellen vorgesehen. Anwohner sind verpflichtet, Schnee und Glätte von 7 Uhr bis 20 Uhr unverzüglich zu beseitigen. Bei nachfolgendem Schneefall muss nach 20 Uhr bis 7 Uhr an Werktagen und bis 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen geräumt werden. Sofern die Wirkung des Streuguts verloren geht oder der Schneefall aufhört, müssen die Anlieger erneut streuen. Verstöße können mit Bußgeldern von 5 bis 1000 Euro geahndet werden.

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Für die Räumung von 170 Kilometer Kreisstraßen ist der Kreisstraßenbauhof in Rathenow zuständig, der über 15 Mitarbeiter und vier Einsatzfahrzeuge verfügt. Jährlich werden etwa 450 Tonnen Salz und zwei Silobehälter mit 240 Tonnen Kapazität genutzt. Zudem erhält eine neue Lagerhalle in Bredow eine Kapazität für 800 Tonnen Salz, deren Kosten mit 2,45 Millionen Euro veranschlagt sind. Eine Sole-Erzeugungsanlage sorgt für eine präventive Behandlung der Straßen und reduziert den Salzverbrauch.

Ein Blick auf die Erfahrungen aus vergangenen Wintern zeigt, dass es laut der Stadt Brandenburg auch bereits im Januar 2016 ungeräumte und ungestreute Straßen vor Anliegergrundstücken gab. Die Stadtverwaltung hat Grundstückseigentümer deshalb über ihre Anliegerpflichten gemäß der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung informiert, die auch im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege an ihren angrenzenden Grundstücken zu räumen und zu streuen, wobei der räumliche Umfang von Gehwegen an Straßen ohne bauliche Trennung mindestens 1,50 Meter betragen muss.

Die Regelungen zu den Räum- und Streuzeiten sind klar: Schnee und Glätte sollen von 7 bis 20 Uhr unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls beseitigt werden. Auch die Verwendung von Streumitteln ist geregelt, wobei hauptsächlich abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt eingesetzt werden sollen. Salz ist auf Gehwegen zu vermeiden, es darf nur in besonderen Ausnahmefällen genutzt werden, etwa bei Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen.

Für Rückfragen oder Hinweise können Anwohner die Stadtverwaltung unter den Telefonnummern (03381) 58 31 19 oder (03381) 58 31 40 kontaktieren.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Details zur Meldung
Was ist passiert?
Winter
In welchen Regionen?
Havelland
Genauer Ort bekannt?
Havelland, Deutschland
Beste Referenz
maz-online.de
Weitere Quellen
stadt-brandenburg.de

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