BrandenburgBrandenburg an der HavelUmwelt

Winterdienst in Brandenburg: Pflichten der Anlieger im Fokus!

In Brandenburg an der Havel sind die Verantwortlichkeiten für den Winterdienst klar geregelt. Mehrere Akteure, darunter die Stadt Brandenburg, der Dienstleister Mebra sowie der Landesstraßenbetrieb, sind mit der Räumung von Schnee und Glätte beauftragt. Wie maz-online.de berichtet, erfolgt der Winterdienst auf Basis verschiedener Dringlichkeitsstufen, wobei in städtischen Grünanlagen, mit wenigen Ausnahmen, kein Winterdienst durchgeführt wird.

Besonders wichtig sind die Pflichten der Anlieger. Diese sind verpflichtet, die angrenzenden Gehwege und Straßen der Reinigungsklasse C zu räumen und zu streuen. Zu den Straßen, für die Anlieger verantwortlich sind, zählen unter anderem das Bornufer, die Hagelberger Straße, der Maulbeerweg sowie der Zwickauer Weg. Dabei müssen Gehwege so geräumt werden, dass ein gefahrloser Zugang zu Zebrastreifen und Ampelanlagen gewährleistet ist.

Pflichten der Anlieger und Strafen

Die Anlieger müssen Schnee und Eis mechanisch beseitigen und dürfen danach abstumpfende Mittel einsetzen. Gemäß den Vorgaben müssen breite Gehwege nicht vollständig geräumt werden; ein Streifen von 1,50 Metern ist ausreichend. An Straßen ohne Gehweg ist ebenfalls ein 1,50 Meter breiter Streifen zur bebauten Fahrbahnseite freizuhalten.

Kurze Werbeeinblendung

Schnee muss an Werktagen von 8 bis 20 Uhr unverzüglich beseitigt werden, während nach 20 Uhr bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt werden sollte. Bei anhaltendem Schneefall ist eine mehrmalige Beseitigung und Streuung erforderlich. Die zulässigen Streumittel sind Sand, Splitt, Späne und Granulat, während die Verwendung von Salz auf Gehwegen nicht gestattet ist, da es die Umwelt belasten kann.

Allerdings darf Salz in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Eisregen, verwendet werden. Schnee vom Grundstück darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschoben werden, und salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben oder begrünten Flächen abgelagert werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Geldbußen im Bereich von 5 bis 1000 Euro gemäß dem Paragrafen 9 „Ordnungswidrigkeit“ der Straßenreinigungssatzung.

Laut stadt-brandenburg.de erinnert die Stadtverwaltung die Grundstückseigentümer an ihre Anliegerpflichten, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Anliegende Gehwege sind ebenfalls von Schnee und Eis zu räumen, wobei die Vorschriften in den letzten Jahren immer wieder betont wurden, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.

Bei weiteren Fragen zum Winterdienst können sich Anwohner unter den Telefonnummern 03381/58 3119 oder 58 3140 an die Stadtverwaltung wenden.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
In welchen Regionen?
Brandenburg an der Havel
Genauer Ort bekannt?
Brandenburg an der Havel, Deutschland
Beste Referenz
maz-online.de
Weitere Quellen
stadt-brandenburg.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"