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Umweltminister warnt: Naturpark Märkische Schweiz vor PV-Freiflächen gefährdet!

Umweltminister Axel Vogel stellte sich in Müncheberg den Sorgen der Bürgerinitiative und Naturschutzverbände, die die geplante Errichtung von Photovoltaikanlagen im schützenswerten Naturpark Märkische Schweiz strikt ablehnen, und betonte die unverzichtbare Bedeutung des Naturschutzes für die Energiewende!

Müncheberg – In einem bedeutsamen Treffen kam Brandenburgs Umwelt- und Klimaschutzminister Axel Vogel mit der Bürgerinitiative (BI) Pro Naturpark sowie Vertretern des NABU Brandenburg und der Naturparkverwaltung Märkische Schweiz zusammen. Anlass war die geplante Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen und Agri-Photovoltaik im Naturpark Märkische Schweiz, die von den Anwesenden kritisch betrachtet wird. Die Gefahr, dass die Schutzziele des Naturparks dadurch gefährdet werden, steht im Mittelpunkt der Bedenken.

Minister Vogel betonte die Bedeutung des Naturparks als eines der am besten geschützten Naturschutzgebiete in Brandenburg. Er unterstrich, dass der Park sowohl hochwertige Landschaftsschutz- als auch Vogelschutzgebiete umfasst und zahlreiche Naturschutzgebiete sowie Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) beinhaltet. „Die Vorschriften zur Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in solchen Gebieten sind so gestaltet, dass eine Bebauung auf erhebliche naturschutzrechtliche Hürden stößt“, erklärte er.

Planung und Genehmigung

Die in Frage kommenden Flächen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Müncheberg, wobei weniger als 80 Prozent der Gemarkung im Naturpark liegen. Das bedeutet, dass die Stadt über ausreichend alternative Flächen außerhalb des Naturparks verfügt, an denen PV-Anlagen errichtet werden könnten. Laut Informationen des Umweltministeriums liegen derzeit jedoch keine Anträge zur Nutzung von Flächen innerhalb des Naturparks vor.

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Eine mögliche Genehmigung zur Erichtung von PV-Anlagen in Landschaftsschutzgebieten setzt eine fundierte Planung voraus. Dies bedeutet, dass die Stadt Müncheberg zunächst einen Landschafts- sowie einen Flächennutzungsplan erarbeiten muss, um die Rechtssicherheit für die Bewertung solcher Anträge zu gewährleisten. Das aktuelle Fehlen eines solchen Plans bedeutet, dass die Entscheidung über die baurechtliche Nutzung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen noch nicht getroffen wurde.

In einem solchen Verfahren ist die Rolle des Ministers klar umrissen: Er kann nicht vor der endgültigen Entscheidung der zuständigen Behörden agieren oder diese anordnen. Dies zeigt, wie wichtig ein sorgfältiger und regelkonformer Prozess in solchen Angelegenheiten ist.

Das Treffen verdeutlicht die Herausforderungen, die sich bei der Umsetzung von erneuerbaren Energien in empfindlichen Naturschutzgebieten ergeben. Die Balance zwischen dem Ziel der Energiewende und dem Schutz der Natur ist eine vielschichtige Thematik, die weiterhin intensiven Diskurs erfordern wird. Die Diskussion rund um den Naturpark Märkische Schweiz wirft einen wichtigen Blick auf die Frage, wie diese Interessen miteinander vereinbart werden können.

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