Uckermark

Uckermark: Neue Einschränkungen wegen wiederaufgetretener ASP

Nach dem Auffinden von 20 verendeten, mit Afrikanischer Schweinepest infizierten Wildschweinen in der Uckermark im August 2024 hat der Landkreis neue Restriktionen in der Sperrzone II erlassen, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Der Landkreis Uckermark steht vor einer erneuten Herausforderung im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Anfang August 2024 wurden in einem verdächtigen Bereich, den sogenannten Polder A/B, insgesamt zwanzig verendete Wildschweine entdeckt, die alle das Virus in sich trugen. Dies stellt einen Rückschlag dar, insbesondere nach den optimistischen Einschätzungen des Amtstierarztes Achim Wendlandt, der im Mai diesen Jahres noch davon ausgegangen war, die Restriktionen im Herbst zu lockern.

Die Entdeckung wurde am 3. August gemeldet, und es ist nun amtlich bestätigt, dass das Virus im entsprechenden Gebiet aktiv ist. Die Polder A/B liegen innerhalb der bereits bestehenden Sperrzone II, die eingerichtet wurde, um die Ausbreitung der ASP zu kontrollieren.

Umfangreiche Verbote zur Seuchenbekämpfung

Infolgedessen wird die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP, die zuletzt am 7. August 2024 aktualisiert wurde, um neue Anordnungen ergänzt. Diese neue Regelung wird ab dem 6. September auf der Website des Landkreises veröffentlicht. Die geografische Ausdehnung der Sperrzone erstreckt sich von der Linie Stützkow, Criewen, Zützen, Schwedt im Westen bis zur Grenze zu Polen im Osten. Innerhalb dieser Zone, einschließlich des Polder A/B, gelten strenge Vorschriften.

Kurze Werbeeinblendung

Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, sind das Betreten der Wälder und der offenen Landschaft sowie jeglicher Fahrzeugverkehr, der in das betroffene Gebiet führt oder es verlässt, untersagt. Diese Regelung betrifft ebenfalls Angler und schließt sogar den Durchgangsverkehr auf öffentlichen Straßen aus. Es sind nur sehr begrenzte Bewegungen außerhalb des unmittelbaren Wohnbereichs erlaubt.

Jagd- und Landwirtschaftsbeschränkungen

Darüber hinaus sind sämtliche Jagdaktivitäten sowie die Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen in der Sperrzone nun verboten, außer in speziellen Fällen, die nur durch das Veterinäramt genehmigt werden. In der Uckermark wurde bis zum 3. September 2024 die ASP bereits bei 146 Wildschweinen nachgewiesen, was die Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit der Lage unterstreicht.

Die Ergreifung solch drastischer Maßnahmen zeigt, wie ernst der Landkreis die Herausforderungen der Afrikanischen Schweinepest nimmt. Diese Initiative soll nicht nur der Bekämpfung der Krankheit dienen, sondern auch die zukünftige Stabilität von Viehhaltung und Landwirtschaft in der Region sichern.

– NAG

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"