Uckermark

Templin wartet auf Grundsteuerbescheide: Haushalt 2025 verzögert sich!

In der Stadt Templin zeichnet sich eine Verzögerung bei der Erteilung von Grundsteuerbescheiden ab. Voraussichtlich wird die Kommune im ersten Halbjahr 2025 keine neuen Bescheide ausstellen können. Dies liegt vor allem daran, dass die Stadtverordneten sich entschieden haben, das Prinzip der Aufkommensneutralität nach der jüngsten Grundsteuerreform anzuwenden. Das bedeutet, dass die finanziellen Einflüsse auf die Stadt weder steigen noch sinken sollen. Um dies zu erreichen, müssen jedoch die Hebesätze möglicherweise angepasst werden. Gerade jetzt fehlt der Stadt aber die nötige Datenbasis von den Finanzämtern, um die neuen Zahlen richtig zu berechnen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in Templin stellt die Frist für die Grundsteuerwerterklärungen dar. Alle Bürger mit Grundbesitz in Brandenburg mussten bis zum 31. Januar 2023 ihre Erklärungen abgeben. Die Finanzämter hatten danach die Aufgabe, eine Neubewertung der Grundstücke vorzunehmen. Diese Bewertungen sind entscheidend, da sie die Grundlage für die zukünftig auszustellenden Steuerbescheide bilden. Ursprünglich wurde erwartet, dass bis zum Sommer ein Transparenzregister erstellt wird, das sowohl den Bürgern als auch der Stadt helfen würde, die notwendigen Informationen über die Hebesätze einzusehen. Allerdings wurde dieser Termin nicht eingehalten, und nun wird der November als neuer Zeitraum für die Veröffentlichung anvisiert, wie Annette Nitschmann, Fachbereichsleiterin, auf eine Anfrage hin mitteilte. Ihr zufolge kommt dieser Zeitpunkt jedoch viel zu spät, um die Haushaltsaufstellung rechtzeitig abzuschließen.

Haushaltsaufstellung und Hebesatzanpassung

Die Stadt Templin plant, ihren Etatentwurf zunächst auf Basis der alten Hebesätze zu erstellen. Sobald die Finanzämter valide Daten zur Verfügung stellen, könnte eine Neufestsetzung der Hebesätze nötig werden. Bei einer entsprechenden Frage, ob eine rückwirkende Anpassung der Hebesätze rechtlich machbar sei, verwies die Fachbereichsleiterin auf eine empfohlene Entscheidung des Landkreises.

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Ein weiterer dringlicher Punkt auf der Agenda der Stadt ist die rechtzeitige Verabschiedung des Haushaltsplans. Historisch gesehen hat Templin immer bestrebt, die neuen Haushaltspläne zügig zu verabschieden, um die Handlungsfähigkeit zu Beginn des neuen Jahres sicherzustellen. Das ist besonders wichtig für nicht aufschiebbare Vergaben, zum Beispiel für den bald anstehenden Dienstleistungsvertrag für Hausmeister- und Reinigungsleistungen in kommunalen Einrichtungen. Die Kämmerei plant, den Satzungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/26 bis zum 18. Oktober zu erstellen. Dieser Entwurf wird online gestellt und soll in der nächsten Ausschussrunde im November besprochen werden. Ein Beschluss könnte dann in einer speziell anberaumten Stadtverordnetenversammlung am 13. November 2024 gefasst werden.

Ausblick auf das Transparenzregister

Das Transparenzregister hat in der öffentlichen Diskussion an Bedeutung gewonnen, da es den Bürgern und der Stadt eine klare Übersicht über die Hebesätze geben sollte, die erforderlich sind, um das Grundsteueraufkommen konstant zu halten. Der verfehlte Zeitrahmen bei der Erstellung des Registers könnte die Haushaltsplanungen der Stadt erheblich stören und eine zeitnahe Lösung erforderlich machen. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die notwendigen Informationen von den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden können, um die Haushaltskommission in ihrer Arbeit zu unterstützen und die wirtschaftliche Stabilität der Stadt nicht zu gefährden.

Diese Überlegungen sind nicht nur für die Stadt selbst, sondern auch für die Bürger von Bedeutung, die auf Klarheit bezüglich ihrer Steuerverpflichtungen hoffen. Es ist wichtig, dass alle betroffenen Parteien sich der Dringlichkeit bewusst sind. Eine transparente Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Bürgern könnte helfen, Missverständnisse und Frust zu vermeiden.

Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.nnn.de.

Quelle/Referenz
nnn.de

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