In Templin ist die Stimmung unter Garagenbesitzern auf dem Siedepunkt. Die Stadtverwaltung hat angekündigt, zum 31. Dezember 2025 alle bestehenden Nutzungsverträge zu kündigen und neue Mietverträge anzubieten. Dies geschieht im Rahmen einer umfassenden rechtlichen Umstellung, die darauf abzielt, das Eigentum an Garagen und dem dazugehörigen Grund zu vereinen. Diese Neuordnung wird von vielen Betroffenen als Zwangsenteignung empfunden, da viele Nutzer bereits beträchtliche Summen in den Kauf und die Instandhaltung ihrer Garagen investiert haben. Ein besorgter Bürger brachte in der Sitzung des Stadtparlaments zum Ausdruck, dass diese Maßnahmen so wirkten, "als würde man in eine Zwangsenteignung gedrängt", wie nordkurier.de berichtete.
Rechtsverhältnisse und Mietverträge
In der Nachbargemeinde Schönebeck (Elbe) gilt eine ähnliche Regelung. Hier hatte der Bauausschuss bereits im Juni 2022 mit der rechtlichen Umstellung auf Mietverträge für Garagen auf städtischem Boden begonnen. Dies wurde durch das Schuldrechtsanpassungsgesetz notwendig, das die Rechte ehemaliger DDR-Nutzer schützt, gleichzeitig jedoch die Übertragung von Eigentum an Garagen an die Stadt regelt. Laut Stadtverwaltung sind etwa 80 % der Garagen mittlerweile im Eigentum der Stadt, auch da viele Nutzer ihre bestehenden Verträge gekündigt haben. Die Stadt Schönebeck plant, die neuen Mietverträge schrittweise bis Ende 2024 umzusetzen, wobei der Mietzins von der Qualität und dem Zustand der jeweiligen Garage abhängt. Es gibt jedoch keine Pläne für Abriss oder Verkauf der Garagen, wie auf schoenebeck.de erläutert wird.
Die Maßnahmen in beiden Städten sind nicht nur rechtlich komplex, sondern sorgen auch für massiven Unmut unter den Betroffenen, die sich durch die Entscheidungen der Stadtverwaltungen hintergangen fühlen. Der Widerstand der Garagenbesitzer in Templin und die verwaltungstechnischen Umstellungen in Schönebeck führen zu großen Fragen um Eigentumsrechte, finanzielle Belastungen und die zukünftige Verwaltung der Garagenanlagen.
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