In Templin stehen bedeutende Entscheidungen zur Flächennutzung von Photovoltaikanlagen an. Die Stadtverordneten haben sich wieder mit ihrem Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen befasst, nachdem sie im Mai 2023 bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst hatten. Dies geschah nach einem fast zweijährigen Moratorium, zu dem nun ein neuer Überarbeitungsprozess angestoßen wurde. Ziel ist es, den Umgang mit Anträgen für den Bau solcher Anlagen gleichsam effizient und nachhaltig zu gestalten.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, diese Überarbeitung im Austausch mit der Bevölkerung und verschiedenen Fraktionen durchzuführen. Ein Bürgerdialog, der im April 2024 stattfand, führte zu mehreren Prüfaufträgen, deren Ergebnisse jetzt präsentiert wurden. Die Fachgebietsleiterin Thekla Seifert wies auf die Notwendigkeit hin, die abgeleiteten Kriterien zu diskutieren und abzustimmen, um diese in den neuen Beschluss zu integrieren.
Vielfältige Ansichten zu den Kriterien
Die Meinungen zu den neuen Kriterien sind geteilt. Einige Mitglieder der Stadtverordneten lehnen eine strikte Regelung ab und wollen die spezifischen Details den jeweiligen Bebauungsplanverfahren überlassen. Der Linke Andreas Büttner setzte sich für eine Streichung von Landschaftsschutzgebieten als Negativkriterium ein und argumentierte, dass Investoren ohnehin die Erlaubnis vom Land einholen müssten. Darüber hinaus stellte er den Ausschluss von Gewässern in Frage, da dadurch innovative Ansätze wie Floating-PV, also schwimmende Photovoltaikanlagen, ausgeschlossen würden. Andere Mitglieder hingegen betonen die Notwendigkeit, die touristische Attraktivität Wasserflächen zu schützen.
Torsten Hagenow von der AfD wies darauf hin, dass es unrechtmäßig sei, dass kleinere Regelungen für Wildcamper in Landschaftsschutzgebieten gelten, während große Solarprojekte genehmigt werden. Zudem forderte er eine Abnahmegarantie für den erzeugten Strom, um eine sichere Einspeisung zu gewährleisten.
Freiheiten und Einschränkungen abwägen
Sebastian Markhoff, Vertreter der Uckermärker Heide-BfVG-WbV, merkte an, dass Landwirte in Landschaftsschutzgebieten nach wie vor düngen dürfen, weshalb die Nutzung für Solaranlagen nicht benachteiligt werden sollte. Würden Landschafts- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen, stünden nur noch 540 Hektar zur Verfügung, wodurch sich zukünftige Anlagen auf einigen wenigen Flächen konzentrieren würden. Ein Abstand von 100 Metern zu Wohnhäusern, um eine negative Wahrnehmung durch die Anwohner zu vermeiden, hielt er für ausreichend.
Franz-Christoph Michel von der CDU betonte die Wichtigkeit, nicht zu eng gefasste Kriterien zu formulieren. Man wolle die Entscheidungsfreiheit bewahren, um die besten Flächen für die erneuerbaren Energien zu finden. Sybille Lipski von den Linken warnte jedoch davor, die Kriterien zu vage zu gestalten. Der 400-Meter-Abstand zur Wohnbebauung sei notwendig und von der Bevölkerung gewünscht.
Kriterienabstimmung im Fokus
In den Ausschüssen standen schließlich die einzelnen Kriterien zur Abstimmung. Der Stadtentwicklungsausschuss wies den Ausschluss von Vogelschutzgebiets-Gebieten zurück und entschied, dass Wasserschutzgebiete, natürliche Gewässer und naturnahe Moorgebiete weiterhin ausgeschlossen bleiben sollten. Eine Öffnung der Landschaftsschutzgebiete wurde ebenfalls abgelehnt. Ein Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung fand keine Mehrheit. Investoren müssen jedoch nachweisen, wie sich ihre Anlagen hinsichtlich Blend- und Umzingelungswirkungen auswirken.
Der Bauausschuss befürwortete alle vier Ausschlusskriterien, abstimmend für 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung und erforderliche Nachweise zur Blend- und Umzingelungswirkung. Die Begrenzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf zwei Prozent der Gemeindefläche wurde ebenfalls zurückgewiesen. Der endgültige Beschluss dazu wird am 16. Oktober von den Stadtverordneten gefasst, und man darf gespannt sein, wie sich die Diskussionen weiterentwickeln werden. In dieser entscheidenden Phase könnten verschiedene Perspektiven auf die Energiezukunft der Stadt Templin einen angemessenen Ausdruck finden, sodass die Stadt die bestmöglichen Entscheidungen in Bezug auf erneuerbare Energien treffen kann.