. Language: German. Title: „““27-jähriger Angeklagter hielt seinen Bekannten wie einen Leibeigenen“““ Given Information: „““
Ein 29-Jähriger muss über mehr als ein halbes Jahr ein regelrechtes Martyrium durchlebt haben: Danach jedenfalls hört sich die Anklage an, die dem 27-jährigen Templiner Tom W. vorwirft, seinen, wie er sagt, Bekannten wie einen Leibeigenen behandelt zu haben. W. soll den Mann ab Juni 2023 bis 30. Januar dieses Jahres massiv misshandelt, mit Faustschlägen traktiert, ihn gedemütigt und bedroht haben. Insgesamt 27 Taten wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor.
Erinnerungslücken durch zu viel Alkohol
Die bestreitet Tom W. vor dem Landgericht Neuruppin auch gar nicht. „Ich gebe zu, ihn geschlagen zu haben. Warum, wieso, weshalb, dazu kann ich nichts sagen.“ Er beruft sich teilweise auf Erinnerungslücken, bedingt durch übermäßigen Alkoholkonsum. Im Juni 2023 sei sein Großvater gestorben, seine enge Bezugs- und Vertrauensperson. „Es war eine schwere Zeit für mich. Ich habe versucht, alles mit Alkohol zu unterdrücken.“
Und Alkohol macht ihn, wie er zugibt, aggressiv. Er habe die Kontrolle verloren. „Ich war unter Alkoholeinfluss ein richtiges Arschloch“, zeigte sich Tom W. einsichtig. Das bekam sein späteres Opfer am eigenen Leib mehrfach zu spüren. Er, Tom W., habe etwa ein halbes Jahr zuvor den 29-Jährigen, das spätere Opfer, bei einem Lieferdienst in Templin kennengelernt. Sie seien dort ins Gespräch gekommen, hätten öfter miteinander geredet.
Von einem Typen angemacht
Einmal seien sie zufällig gemeinsam zu einem Supermarkt gelaufen. Auf dem Weg dorthin sei der 29-Jährige von einem Typen angemacht worden. Er, der Angeklagte, habe diesem klargemacht, seinen Begleiter in Ruhe zu lassen.
Der neue Bekannte habe sich vor anderen damit gebrüstet, dass er ihm geholfen habe – obwohl abgesprochen gewesen sei, dass das unter ihnen bleiben sollte. „Ich bin ausgerastet. Ich habe ihm eine Backpfeife gegeben. Damit fing es an.“
Ein falsches Wort reichte aus
Als Wiedergutmachung habe sein Bekannter für ihn einkaufen müssen. Dabei blieb es nicht. „Es wurde mehr, hat sich Stück für Stück gesteigert.“ Der 29-Jährige habe seine Wohnung putzen, Wäsche waschen müssen. Und immer wieder kam es laut Anklage zu massiven Übergriffen. Unter Alkohol würden sich seine Aggressionen Bahn brechen, sagte Tom W. Hat er zu viel getrunken, reicht wohl bereits eine Nichtigkeit, ein falsches Wort, wie er sagte, aus.
Glühende Zigaretten auf ihm ausgedrückt
Er drückte glühende Zigaretten auf verschiedenen Körperpartien des 29-Jährigen aus, initiierte Scheinerschießungen, die den anderen in Todesängste versetzten. Er bereue das mit der Waffe, sagte Tom W.
Er kommandierte den fast Gleichaltrigen wie einen Hund mit Sitz und Platz, zog ihm eine Plastiktüte so fest über den Kopf und hielt sie fest, bis dieser bewusstlos wurde. Ein anderes Mal versetzte er dem Mann mehrmals mit einem Messer Schnitte auf dem Rücken und streute dann Salz in die blutenden Wunden.
Seine Nichte zur Prostitution zwingen
Zudem versetzte er ihm mehrfach Faustschläge, forderte von ihm monatliche „Strafgelder“ in unterschiedlicher Höhe. Würde er nicht zahlen, drohte der Angeklagte damit, dem 29-Jährigen oder seinen Familienangehörigen etwas anzutun. So kündigte er an, ihn oder Familienmitglieder zu zerstückeln, aufzuschlitzen und in den Kanal zu werfen, seine Nichte abhängig von Kokain zu machen und zur Prostitution zu zwingen. Ja, er habe Drohungen ausgestoßen. „Das habe ich so gesagt, aber ich habe es nicht so gemeint. Ich war enthemmt“, sagte Tom W.
Bürgergeld für Schnaps nicht gereicht
Er habe das Geld für Alkohol gebraucht. Das Bürgergeld habe für seinen Konsum, den er mit täglich drei Flaschen Schnaps angab, nicht gereicht. Natürlich habe er keinen Anspruch auf das Geld gehabt, zeigte er sich vor Gericht einsichtig. Außerdem setzte er sein Opfer derart unter Druck, dass dieses für den Angeklagten ein neues iPhone mit einem Handyvertrag erstand.
Vernehmung wird fortgesetzt, Opfer gehört
Das alles gestand Tom W., nachdem es zwischen den Prozessbeteiligten zu einer Verständigung über ein mögliches Strafmaß gekommen war. Demnach kann Tom W. mit einer Strafe von höchstens sechs und mindestens fünf Jahren rechnen – im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis.
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Angeklagte wird noch weiter vernommen. Danach soll das mutmaßliche Opfer gehört werden.
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