Ab dem 1. Januar 2025 dürfen sich die Bürger im Landkreis Uckermark auf eine spürbare Erhöhung des Wohngeldes freuen. Ein durchschnittlicher Anstieg von 15 Prozent wird erwartet, wie der Uckermark Kurier berichtet. Marko Ulrich, der Leiter des uckermärkischen Sozialamts, erklärte, dass Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, von dieser Anpassung profitieren werden. Auch für neu berechtigte Haushalte könnte sich durch diese Leistungserhöhung ein Zugang zum Wohngeld eröffnen. Ulrich empfiehlt, eine überschlagsweise Proberechnung in der Wohngeldstelle durchzuführen, um die individuellen Ansprüche zu klären.
Der staatliche Zuschuss wird für Mietwohnraum sowie für Eigentümer, die selbstgenutzte Wohnflächen haben, gewährt. Uckermark hat drei zuständige Wohngeldstellen, von denen die in Schwedt und Prenzlau direkt Anträge bearbeiten und die Stellung für den Rest des Landkreises zuständig ist. Aktuell beziehen etwa 2.000 Haushalte im Landkreis Wohngeld. Die Veränderungen sind das Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen Anpassung und unterstützen die Wohngeld-Plus-Reform von 2023, welche gewährleisten soll, dass Betroffene nicht wegen steigender Wohnkosten auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind, wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erklärte.
Wohngeld beantragen und Informationen erhalten
Die Antragstellung erfolgt über Formulare, die online heruntergeladen oder direkt vor Ort in einer der Wohngeldstellen ausgefüllt werden können. Im Landkreis Uckermark stellt das Sozialamt die zentralen Ansprechstellen für Wohngeldanträge zur Verfügung. Dabei gelten spezielle Regelungen in den Städten Schwedt/Oder und Prenzlau, wo die jeweiligen Stadtverwaltungen als zuständige Stellen agieren. Für eine detaillierte Beratung stehen die Mitarbeiter des Sozialamtes während der Bürozeiten zur Verfügung, wie auf der Webseite des Sozialamtes Uckermark zu finden ist.
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