Im Uckermark-Kreistag gibt es gegenwärtig eine lebhafte Diskussion über die Umwandlung des bestehenden Nahverkehrsbeirates. Angesichts der Notwendigkeit, den Beirat zu modernisieren und in einen Mobilitäts- und Nahverkehrsbeirat umzuwandeln, wird diese Maßnahme von der Fraktion Die Linke und der Grünen-Abgeordneten Birgit Bader vorangetrieben. Der Kreistag hat diese Überlegung zwar im März 2024 in die Wege geleitet, doch es gilt nun, die Details zu klären.
Allerdings stießen die Vorschläge im Regionalentwicklungsausschuss und Kreisausschuss auf Widerstand. Letzterer konnte bei der Abstimmung keine Mehrheit erzielen, wodurch der Vorschlag vorerst gescheitert ist. Der Kreistag hat nun die Verantwortung, eine endgültige Entscheidung in seiner Sitzung am 25. September zu treffen.
Bedenken hinsichtlich der Zusammensetzung
Birgit Bader, die auch die Führung des Nahverkehrsbeirates innehat, äußerte Verständnis für die Bedenken,认为然而 nicht nachvollziehen kann, dass der Beirat als überladen wahrgenommen wird. Ihrer Meinung nach sind die gewünschten Änderungen durchaus im Rahmen. Die Neuausrichtung zielt darauf ab, zusätzlich zu den bestehenden Mitgliedern auch Vertreter anderer Mobilitätsformen einzubeziehen, was eine breitere Perspektive auf die Verkehrsplanung in der Region ermöglichen könnte.
Die Anpassungen würden unter anderem die Anzahl der Kreistagsmitglieder, die nun von jeder der fünf Fraktionen bis zu zwei Vertreter entsenden könnten, erhöhen. Dadurch könnten bis zu zehn Mitglieder in den Beirat integriert werden, was die Vertretung diversifizieren soll. Überdies sollen auch Institutionen wie der Tourismusverband und die verschiedenen Jugendbeiräte künftig mit einem Stimmrecht ausgestattet werden, um fachlichen Input zu liefern.
Empfehlungen und Entscheidungsbefugnisse
Bader betonte, dass der Nahverkehrsbeirat hauptsächlich Empfehlungen gibt, die von den Kreistagsmitgliedern zur Kenntnis genommen, aber nicht zwingend befolgt werden müssen. Ziel des Beirates sei es, fundierte Argumente für Entscheidungen über die Mobilität und Verkehrswende in der Uckermark zu sammeln. In der aktuellen Geschäftsordnung wird zudem festgehalten, dass externe Gäste an den Diskussionen teilnehmen können, um das Spektrum der Meinungen zu erweitern.
Ein wichtiger Aspekt der geplanten Reform ist die Einhaltung der brandenburgischen Kommunalverfassung, die vorsieht, dass Kommunen Beiräte gründen können, die sich zu relevanten Themen äußern. Interessanterweise könnte es sogar eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder geben, dies ist jedoch im Uckermark-Kreis bislang nicht in Anspruch genommen worden. Eine detaillierte Regelung dazu könnte im Zuge der gesetzgeberischen Anpassungen durch den Kreistag erfolgen.
Insgesamt zeigt die Diskussion um die Weiterentwicklung des Nahverkehrsbeirates die Bestrebungen, ein zeitgemäßes und anpassungsfähiges Gremium zu schaffen, das den vielfältigen Anforderungen der Mobilität in der Region gerecht werden kann. Wie sich diese Entwicklungen weiter gestalten werden, bleibt abzuwarten, insbesondere nach der Entscheidung des Kreistages in den kommenden Wochen. Für mehr Informationen und Details zu dieser Thematik gibt es weiterführende Berichte, wie www.nordkurier.de zeigt.