In einer besorgniserregenden Entwicklung für betroffene Familien hat eine regionale Psychotherapiepraxis die Frage aufgeworfen, ob der Landkreis Uckermark bei der finanziellen Unterstützung für Kinder mit Lernschwächen spart. Experten berichten, dass bereits 47 Anträge auf Kostenübernahme für notwendige Lerntherapien abgelehnt wurden, trotz der Feststellung von Unterstützungsbedarf bei den betroffenen Kindern, z.B. aufgrund von Dyskalkulie und Lese-Rechtschreibschwäche. Eine solche Situation wirft nicht nur fachliche, sondern auch gesellschaftliche Fragen auf.
Die betroffenen Familien sehen sich in einer schwierigen Lage. Zwar können sie mit den Diagnosen ihrer Kinder einen sogenannten Nachteilsausgleich bei der Schule beantragen, was durchaus funktioniert. Doch finanzielle Mittel für die erforderliche therapeutische Unterstützung müssen sie oft selbst aufbringen. Diese zusätzliche Belastung wirkt sich erheblich auf das Wohl der Kinder aus.
Hintergründe der Kostenübernahme
Stefan Krüger, der Leiter des Jugendamtes Uckermark, erklärte auf Anfrage, dass der Landkreis zwar eine Richtlinie zur Förderung von Lerntherapien als freiwillige Maßnahme zur Verfügung stellt, die allerdings nicht alle Fälle abgedeckt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte auch § 35a des SGB VIII anwendbar sein, der einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe vorsieht. Diese Regelung ist jedoch an spezifische Bedingungen geknüpft, die viele betroffene Familien möglicherweise nicht erfüllen.
Der Landkreis hat für das Jahr 2024 finanzielle Mittel in Höhe von 102.000 Euro für diese freiwillige Förderung eingeplant. Dennoch sind die Mittel bereits jetzt erschöpft, was unterstreicht, wie dringlich und auch prekär das Problem ist. Krüger bedauert die Situation und weist darauf hin, dass es nicht unüblich sei, dass öffentliche Förderungen in kontingentierten Bereichen im Laufe des Jahres aufgebraucht werden.
Die Frage der Krankenkassen
Ein weiterer Aspekt ist die Einordnung von Lerntherapien hinsichtlich der Krankenkassenleistungen. Viele Eltern fragen sich, warum diese Therapien nicht zur regulären Leistung der gesetzlichen Krankenkassen gehören, insbesondere wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt. Krüger äußerte sein Unverständnis über diese Regelung und stimmt zu, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hier an eine Überarbeitung bedürfen.
Obwohl der Landkreis möglicherweise die Mittel für Lerntherapien aufstocken könnte, bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich stattfinden wird. In der Zwischenzeit sehen sich betroffene Familien mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, die die Entwicklung ihrer Kinder erheblich beeinflussen können. Dies wirft die grundlegende Frage auf, wie wichtig es ist, in die Zukunft junger Menschen zu investieren, insbesondere wenn es um ihre Bildung und persönliche Entwicklung geht.
– NAG