Ein schwerer Fall von häuslicher Gewalt steht im Mittelpunkt eines aktuellen Prozesses, in dem ein 40-jähriger Mann wegen Körperverletzung vor Gericht gestellt wurde. Der Angeklagte soll seine Frau sowohl körperlich als auch seelisch drangsaliert haben. Dies kam ans Licht, als das Opfer von brutalem Vorgehen berichtete. Insbesondere die Schilderungen der Frau, die von schweren Verletzungen und einem Kampf ums Überleben berichtete, geben Anlass zur Sorge.
Der Mann gestand während der Verhandlung, dass ihm an zwei Orten die „Hand ausgerutscht“ sei. Hierbei versuchte er, sich mit einer Erklärung herauszureden: „Es war nur ein Reflex. Sie hat mich angeschrien und zuerst geschlagen“, sagte er und erwähnte zudem, dass er zum Zeitpunkt des Übergriffs alkoholisiert war und Schmerzmittel eingenommen hatte. Er ging sogar so weit, zu behaupten, dass er aufgrund eines Vorfalls mit einem seiner Kinder von der Polizei wegen Entführung kontaktiert wurde.
Die brutal geschilderten Erlebnisse der Frau
Im Kontrast zu den Ausführungen des Angeklagten meinte das Opfer, dass der Angriff ohne Vorwarnung stattfand. „Ich kam mit unserem Kind nach Hause und wurde grundlos angegriffen“, schilderte die Frau unter Tränen. Ihre Schilderungen des Geschehens sind beunruhigend: Der Beschuldigte soll sie geschlagen und gestoßen haben, sodass sie in den Hausflur flüchten wollte. Ihr Schreien erweckte die Aufmerksamkeit der Nachbarn, die die Polizei alarmierten, als sie sahen, was geschah.
Die Verletzungen der Frau waren gravierend. Ärzte diagnostizierten Würgemale, Prellungen, Blutergüsse und eine Kopfplatzwunde. „Er weiß genau, was er getan hat. Er war in Wut und angetrunken“, beschrieb sie die Situation und fügte hinzu, dass die Kinder den Vorfall mitbekommen und aus Angst geschrien hätten. Diese düsteren Erinnerungen drücken die Schwere der Tat aus, und es wird deutlich, dass dies nicht der erste Vorfall war.
Die rechtlichen Konsequenzen und die Forderungen der Staatsanwaltschaft
Der 40-jährige Angeklagte hat bereits eine belastete Vergangenheit mit insgesamt 16 Vorstrafen und zuvor verbüßten Haftstrafen hinter sich. Trotz eines laut seiner Bewährungshelferin guten Verhaltens in der Vergangenheit, bezeichnete der Staatsanwalt das Geschehen als erschreckend: „Es ist unfassbar, bei Anwesenheit der Kinder eine Frau derart zusammenzuschlagen.“ Er fordert eine Strafe von 16 Monaten Haft.
Währenddessen plädierte der Verteidiger für eine weitere Bewährungsstrafe, um dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, Suchtberatung in Anspruch zu nehmen und ein alkoholfreies Leben zu fördern.
Das Gericht entschied, von einer sofortigen Haftstrafe abzusehen. Stattdessen wurde die einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und der Angeklagte muss sich einer einjährigen ambulanten Suchtberatung unterziehen. Die Entscheidung des Gerichts lässt Raum für Hoffnungen auf eine Besserung, jedoch bleibt die Brutalität der Tat und deren Auswirkungen im Gedächtnis.
– NAG