Ein schwerer Vorfall hat kürzlich an der Babette-Kreuzung in Prenzlau für Aufregung gesorgt. Ein zehnjähriges Kind wurde von einem Lkw angefahren und erlitt dabei schwere Verletzungen. Dieser Unfall ereignete sich, während Wartungsarbeiten an der Ampelanlage durchgeführt wurden, was viele Fragen hinsichtlich der Verkehrssicherheit aufwarf. (Foto: Heiko Schulze)
Leserreaktionen folgten in großer Zahl. Oliver Loest, ein besorgter Bürger, stellte die angesichts des Vorfalls wichtige Frage: „Warum werden solche Arbeiten nicht in den Nachtstunden ausgeführt?“ Viele äußerten ihren Unmut darüber, dass eine bessere Planung, besonders unter Berücksichtigung der stark frequentierten Kreuzung, notwendig wäre. Die Babette-Kreuzung ist eine der am meisten befahrenen in der Uckermark, wo die Bundesstraßen B 109 und B 198 sowie die Landesstraße L26 zusammenlaufen.
Fragen zur Verkehrsregelung
Die Bürger sind nicht nur wegen des Unfalls besorgt, sondern auch über die generelle Handhabung von Verkehrssituationen an solchen kritischen Stellen. Eileen Blum aus Haßleben fragte: „Warum kontrolliert nicht die Polizei den Verkehr?“, während andere auf die Gefahren hinwiesen, die unbesetzte Ampeln mit sich bringen. Viele fordern eine Handregelung durch die Polizei als Lösung für diese gefährlichen Situationen, insbesondere während Wartungsarbeiten.
Der Uckermark Kurier hat diese Bedenken an den Landesbetrieb Straßenwesen weitergeleitet. Der Pressesprecher des Betriebs, Steffen Streu, bedauerte den Vorfall und erklärte, dass Wartungsarbeiten an Ampeln in der Regel nicht nachts durchgeführt werden. „Es wäre mit großem Aufwand verbunden, diese Kreuzung ausreichend zu beleuchten, und oft lassen technische Gründe einen Betrieb der Ampel tagsüber nicht zu.“
Reaktionen der Behörden
Streu merkte an, dass in solch kritischen Verkehrsbedingungen die Straßenverkehrsordnung klar vorschreibt, dass alle Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam und langsam agieren müssen. Das Wiederherstellen der Verkehrsordnung obliegt nicht dem Landesbetrieb, sondern direkt der Polizei, die für einen möglichen Handregelungsantrag ohne spezifisches Ersuchen nicht zuständig ist, wie die Pressestelle der Polizeidirektion Ost erläuterte.
Die Polizei betonte, dass es keine Anfragen für verkehrsregulierende Maßnahmen gab, und verwies auf die Notwendigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Trotz der bestehenden Regelungen bleibt die Frage nach der Verbesserung der Verkehrssicherheit an unübersichtlichen Kreuzungen drängend. Um Unfallschwerpunkte zu identifizieren, trifft sich eine Verkehrsunfallkommission, bestehend aus Vertretern der Polizei und anderer relevanter Stellen, um geeignete Maßnahmen zu diskutieren und zu ergreifen.