Die Justiz in Brandenburg hat einen bedeutenden Schritt im Opferschutz gemacht! Am 5. Dezember 2024 präsentierte Justizministerin Susanne Hoffmann im Amtsgericht Potsdam eine hochmoderne technische Ausstattung für audiovisuelle Zeugenvernehmungen. Diese innovativen Systeme, die in drei modernisierten Sitzungssälen sowie einem speziellen Vernehmungsraum installiert wurden, ermöglichen eine gleichzeitige Bild- und Tonübertragung und gewährleisten die Speicherung der Aufnahmen unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Zeugen. Besonders im Fokus stehen die besonderen Bedürfnisse von kindlichen Zeugen und Opfern sexueller Gewalt. Die neue Technik soll helfen, die Wahrheitsfindung im Strafprozess zu unterstützen, ohne die betroffenen Personen zusätzlich zu belasten.
Modernste Technik für bessere Ermittlungen
Die audiovisuelle Vernehmung ist ein wichtiges Werkzeug für die Justiz, gerade in einem Flächenland wie Brandenburg, wo logistische Herausforderungen bestehen. Mit der neuen Ausstattung, die durch den Zukunftsinvestitionsfonds mit insgesamt 6,8 Millionen Euro bis 2026 gefördert wird, will die Justiz die Rahmenbedingungen für solche Verfahren verbessern. Die Mediensteuerungsanlagen in den Sitzungssälen sind mit mehreren Videokameras und einer Großformatanzeige ausgestattet, die eine unkomplizierte Umsetzung von Videokonferenzen ermöglichen.
Die geplanten Verbesserungen folgen dem Ziel, die häufig belastenden Mehrfachvernehmungen zu reduzieren und den Opferschutz zu optimieren. Ab dem 1. Juni 2023 wurde die Zuständigkeit für die Durchführung von Videovernehmungen bei den Amtsgerichten zentralisiert, was eine qualitativ hochwertige Durchführung solcher Vernehmungen sicherstellen soll. Laut Hoffmann ist dies ein wichtiger Schritt, um die Justiz im Umgang mit sensiblen Fällen zu entlasten und gerecht zu werden. Auf die erfolgreiche Implementierung in Potsdam sollen dann die Amtsgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin folgen, wie barnim-aktuell.de und mdj.brandenburg.de berichten.