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Streit um Bezahlkarte für Flüchtlinge: Brandenburgs Landkreise in Sorge!

Die Einführung der umstrittenen Bezahlkarte für Flüchtlinge in Deutschland steht aufgrund juristischer Streitigkeiten auf der Kippe, während der Landkreistag in Brandenburg über alternative Wege nachdenkt – ein Wettlauf gegen die Zeit, um den Druck der Migration zu bewältigen!

Die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber in Deutschland gerät zunehmend ins Stocken. Gerichtsstreitigkeiten haben die Umsetzung ernsthaft verzögert, was die betroffenen Landkreise alarmiert. In Brandenburg diskutiert der Landkreistag nun, ob sie an einem einheitlichen Verfahren festhalten oder eigene Wege einschlagen sollten.

Siegurd Heinze, der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg und gleichzeitig Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, erklärte, dass die Versammlung sich darauf verständigen werde, ob alle Landkreise weiterhin zusammenarbeiten oder ob einige von ihnen individuelle Lösungen anstreben möchten. Heinze zeigt sich skeptisch gegenüber vielen Alleingängen, da dies nicht nur zusätzliche Ressourcen binden, sondern auch zu noch mehr Verzögerungen führen könnte. Im Mai war er zuversichtlich gewesen, dass die Bezahlkarten im September oder Oktober verfügbar sein würden, jedoch haben Beschwerden im Vergabeverfahren jetzt für Unsicherheit gesorgt.

Aktueller Stand der Entwicklungen

Im Hintergrund hat sich ein anderer Landkreis, Märkisch-Oderland, bereits erfolgreich an die Einführung einer eigenen Bezahlkarte gewagt, nachdem er eine separate Ausschreibung durchgeführt hatte. Insbesondere aus Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidkes Mund kam der Hinweis, dass, falls sich die bundesweite Einführung weiter hinausschieben sollte, andere Landkreise dem Märkisch-Oderländer Modell möglicherweise folgen könnten. Momentan haben die Kriterien für die Nutzung der Bezahlkarte festgelegt, dass erwachsene Asylbewerber monatlich bis zu 50 Euro in bar abheben können – für Kinder sind es 25 Euro. Diese Regelung ruft jedoch auch Kritik hervor, besonders vonseiten des Sozial- und Integrationsministeriums des Landes, das die Bargeld-Obergrenze als problematisch ansieht.

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Die Schwierigkeiten im Vergabeverfahren sind auf eine Beschwerde eines nicht erfolgreichen Bieters zurückzuführen, die vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht wurde. Das Gericht wird am 18. Oktober über diese Beschwerde entscheiden, jedoch ist noch unklar, ob an diesem Tag auch ein Urteil ergeht. Das Unternehmen Dataport in Hamburg war mit der Ausschreibung für das geplante länderübergreifende Bezahlsystem beauftragt. 14 Bundesländer hatten sich darauf verständigt, wobei Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigenen Wegen folgen möchten.

Rechtsstreitigkeiten rund um die Bezahlkarte

Auch individuelle Klagen von Flüchtlingen gegen die Beschränkungen der Bezahlkarte sind bereits eingereicht worden. So entschied das Sozialgericht Nürnberg kürzlich, dass zwei Klägerinnen ihre unterstützenden Leistungen wieder direkt auf ihre Konten überwiesen bekommen sollten, anstatt nur über die Bezahlkarte. Diese Entscheidungen sind vorläufig, aber sie spiegeln wider, wie die Einführung der Bezahlkarte auf rechtliche Hürden stößt. Eine Klägerin führte an, dass sie mit der Bezahlkarte in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sei, insbesondere beim Einkaufen oder beim Beitritt zu Vereinen, dessen Mitgliedsbeiträge durch die Bezahlkarte erst genehmigt werden müssten.

In Hamburg gab es ähnliche gerichtliche Entscheidungen, die betroffenen Flüchtlingen zugutekamen und die Rechtswidrigkeit pauschalierter Bargeldbeträge bestätigten. Diese Entscheidungen haben landesweit Diskussionen ausgelöst, wobei die Organisation Pro Asyl von einem Teilerfolg spricht. Zugleich stehen Menschenrechtsorganisationen der Bezahlkarte kritisch gegenüber und werfen der Politik vor, die selbst gesteckten Ziele nicht erreichen zu können.

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Für die betroffenen Landkreise und Asylbewerber bleibt die Situation angespannt. Die Unsicherheiten und Verzögerungen im Verfahren zeigen die Komplexität des Themas und die Herausforderungen, die bei der Einführung eines solch weitreichenden Systems berücksichtigt werden müssen. Aspekte wie finanzielle Unabhängigkeit, Verwaltungsaufwand und die Rechte der Asylbewerber müssen in einem ausgewogenen Verhältnis behandelt werden, um eine effektive Lösungen zu erzielen. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.migazin.de.

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