Der Stadtrat von Delmenhorst hat in seiner Dezembersitzung die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Dabei wird der Hebesatz für die Grundsteuer A, welche Land- und Forstwirtschaftsbetriebe betrifft, von 380 auf 710 Prozent angehoben. Auch für Wohnhäuser und Gewerbe (Grundsteuer B) kommt es zu einer Steigerung von 530 auf 557 Prozent. Dies hat zu scharfer Kritik von der Ratsgruppe FDP/Kuhnke geführt, die das Anheben der Hebesätze als problematisch erachtet. Claus Hübscher, der FDP-Kreisvorsitzende, merkt an, dass diese Erhöhung entweder auf zurückgehende Grundstückswerte hinweist oder dass die Stadt die Hebesätze falsch eingeschätzt hat. Dies werfen sie dem Stadtrat vor, da dies zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Grundeigentümer führen könnte, wie Weser-Kurier berichtet.
Die FDP fordert zudem eine automatische Neuberechnung der Hebesätze, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die geschätzten Werte nicht korrekt sind oder die Steuereinnahmen höher ausfallen als im Vorjahr. Eigentümer, die im kommenden Jahr einen Grundsteuerbescheid erhalten, sollten laut Hübscher in Betracht ziehen, Einspruch einzulegen, sollten die neuen Beträge als übertrieben empfunden werden.
Vorauszahlungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Während die neuen Hebesätze in Kraft treten, müssen Eigentümer, die noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, weiterhin Vorauszahlungen leisten, basierend auf dem alten Bescheid. Diese Vorauszahlungen sind für die Sicherstellung des Steueraufkommens zu den üblichen Fälligkeitsterminen, wie dem 15. Februar und 15. Mai, verpflichtend. Wie das Finanzministerium Brandenburg erklärt, können Änderungen an den Vorauszahlungen nur durch die Festsetzung eines neuen Bescheids vorgenommen werden, was bedeutet, dass die Vorauszahlungen zunächst bestehen bleiben, bis ein neuer Bescheid ergeht. Diese Pflicht zur Vorauszahlung sorgt dafür, dass das Steueraufkommen kontinuierlich gesichert ist und die geleisteten Zahlungen später auf die festgesetzte Grundsteuer angerechnet werden, wenn ein neuer Bescheid ausgestellt wird, wie finanzamt.brandenburg.de betont.
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