Inmitten der Sommerferien ereignete sich ein schwerwiegender Vorfall auf der beliebten Seebrücke von Usedom. Ein zweijähriger Junge fiel von der Brücke, während seine Mutter hinter ihm her sprang. Dies führte dazu, dass die Mutter, die zu diesem Zeitpunkt 34 Jahre alt war und aus dem Landkreis Barnim in Brandenburg stammt, nun vor dem Landgericht Stralsund gegen die Gemeinde Zinnowitz auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 35.000 Euro klagt.
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 22. Juli 2021. Die Frau hatte sich mit ihren beiden Söhnen, dem zwei- und dem zehnjährigen, auf die Seebrücke begeben. Berichten zufolge plante sie, ein Urlaubsfoto zu machen. Während sie am Geländer stand, soll der jüngere Junge, der neben seinem Bruder stand, das Gleichgewicht verloren und durch das Geländer gefallen sein. Die Mutter betont, dass ihr Sohn nicht auf die Brüstung gesetzt worden sei, was zuvor in den Medien berichtet wurde.
Details der Verletzung und der Klage
Die Mutter sprang instinktiv hinter ihrem Sohn her und verletzte sich schwer am linken Bein, darunter mehrere Brüche, einschließlich des Sprunggelenks. Der Fall ist besonders heikel, da die Brücke dort etwa fünf Meter über dem Wasser verläuft, das jedoch laut den damaligen Aussagen der Polizei nicht tief sein soll. Beide, die Mutter und ihr Sohn, wurden von Rettungskräften geborgen und in eine Klinik gebracht.
In ihrer Klage argumentiert die Mutter, dass die Seebrücke nicht sicher genug sei und das Geländer dringend hätte anders gestaltet werden müssen, um ähnliche Vorfälle zu verhindern. Neben den geforderten 35.000 Euro für das erlittene Unrecht führt sie auch weitere Kosten von über 2.000 Euro auf, die für Medikamente, orthopädische Hilfsmittel und eine Haushaltshilfe erforderlich waren. Zudem möchte sie eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass sich ihre gesundheitliche Situation verschlechtert.
Auf der anderen Seite behauptet die Gemeinde Zinnowitz, dass die Brücke ordnungsgemäß konstruiert ist und somit keine Sicherheitsmängel vorliegen. Sie ist der Meinung, die Mutter trage eine Mitschuld an dem Vorfall, da sie besser auf ihre Kinder hätte aufpassen müssen. Ihre Verletzung hätte nicht so gravierend sein müssen, hätte sie tatsächlich über das Geländer geklettert, anstatt direkt zu springen.
Der Prozess wird weiterhin angespannt verfolgt, und eine richterliche Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet, wie es in Zivilverfahren üblich ist.
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– NAG