Vor dem Landgericht Stralsund wird ab Montag, dem 9. September, ein Zivilverfahren verhandelt, das auf den dramatischen Sturz eines zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf der Ostsee-Insel Usedom zurückgeht. Die dramatischen Ereignisse ereigneten sich vor über drei Jahren und werfen nun, angesichts einer Klage, viele Fragen auf.
Im Zentrum dieser rechtlichen Auseinandersetzung steht eine 34-jährige Mutter aus dem Landkreis Barnim in Brandenburg. Sie fordert von der Gemeinde Zinnowitz einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 35.000 Euro. Der Grund für diese Forderung liegt in einem missglückten Versuch, ihren Sohn aus einer gefährlichen Situation zu retten, bei dem sie sich selbst schwer verletzte. Während der Junge glücklicherweise ohne Verletzungen davonkam, erlitt die Mutter mehrere Brüche, vor allem am linken Sprunggelenk.
Details des Vorfalls
Die Mutter sprang hinterher und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Es wird berichtet, dass die Brücke in diesem Abschnitt etwa fünf Meter über dem Wasser verläuft. Die Polizei gab damals an, dass das Wasser an dieser Stelle nicht besonders tief sei. Beide, die Mutter und ihr Sohn, wurden von Rettungskräften geborgen und in eine Klinik gebracht.
Argumente der Mutter
In ihrer Klage macht die Mutter geltend, dass die Seebrücke nicht sicher sei und das Geländer nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards entspreche. Neben dem Schadensersatz von mindestens 35.000 Euro beantragt sie zusätzlich Kosten in Höhe von über 2.000 Euro, die sie für Medikamente, orthopädische Hilfsmittel sowie eine Haushaltshilfe aufbringen musste. Die Frau erhebt zudem den Anspruch auf zukünftige Zahlungen, falls ihr Gesundheitszustand sich verschlechtert.
Auf der anderen Seite verweist die Gemeinde Zinnowitz darauf, dass die Seebrücke in einwandfreiem Zustand sei. Sie argumentieren, dass die Mutter eine Mitschuld trage, da sie nicht genug auf ihren Sohn aufgepasst habe. Des Weiteren wird angeführt, dass sie sich weniger schwer verletzt hätte, wenn sie über das Geländer geklettert wäre, bevor sie fiel, anstatt direkt in den Sprung zu gehen.
Das Gericht wird in dieser Angelegenheit voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung treffen, die – wie es in Zivilverfahren üblich ist – nicht sofort verkündet wird.
Für weitere Informationen zu diesem Vorfall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.moin.de.