Die Digitalisierung des Gesundheitswesens nimmt an Tempo zu, und ein großes Ziel steht dabei im Fokus: die elektronische Patientenakte (ePA). Diese neue Akte, welche die Informationen aller Patienten bündeln soll, wird in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle in der medizinischen Versorgung spielen. Die Krankenkassen, insbesondere die Techniker Krankenkasse (TK) und die AOK Hessen, haben begonnen, ihre Versicherten über die ePA zu informieren und sie auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten.
Diese digitale Akte hat das Potenzial, zahlreiche Vorteile für Patienten zu bieten. Von Befunden über Diagnosen bis hin zu Therapiemaßnahmen – all diese Informationen sollen künftig auf einen Blick verfügbar sein. Die Idee ist, dass Ärztinnen und Ärzte, durch die gebündelten Daten, einen umfassenden Überblick über die gesundheitliche Situation eines Patienten erhalten. Dadurch könnte die Qualität der Behandlung verbessert und Bürokratie reduziert werden.
Wichtige Informationen für Versicherte
Die Einführung der ePA wird zum 15. Januar 2025 konkret umgesetzt. Bis dahin haben die Krankenkassen die Aufgabe, alle gesetzlich Versicherten über diese Neuerung in Kenntnis zu setzen und ihnen zu erläutern, wie die ePA funktioniert. Die TK plant, bis zum Winter alle ihre Kunden in verschiedenen Wellen anzuschreiben. Die AOK Hessen ist ebenfalls aktiv und informiert ihre Versicherten über den laufenden Prozess.
Einer der zentralen Aspekte dieser digitalen Transformation ist der Datenschutz. Die Versicherte der AOK informiert regelmäßig über die hohen Anforderungen, die gelten, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen. Patienten haben nicht nur die Möglichkeit, ihre Daten zu nutzen, sondern sie können auch eigene Dokumente in die ePA hochladen. Informationen zu Impfungen, anstehenden Vorsorgeuntersuchungen und abgerechneten Leistungen sind dann stets griffbereit.
Ein besonders wichtiges Merkmal der ePA ist die sogenannte Opt-Out-Regelung, die besagt, dass jeder Versicherte nicht nur die Option hat, die digitale Akte zu nutzen, sondern auch aktiv widersprechen kann, falls er dies nicht wünscht. Dies wurde eingeführt, weil die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) festgestellt hat, dass nur eine sehr geringe Anzahl an Versicherten von sich aus eine digitale Akte beantragt hat – trotz der Möglichkeit, dies bereits seit Januar 2021 zu tun.
Das Ziel dieser Regelung ist es, die Nutzung der ePA zu fördern und sicherzustellen, dass Ärzte und Patienten einfacher und effektiver miteinander kommunizieren können. Während einige Menschen der Digitalisierung im Gesundheitswesen skeptisch gegenüberstehen und Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes äußern, sehen Befürworter in der ePA eine Chance, die medizinische Versorgung zu optimieren und effizienter zu gestalten.
Die Zeit bis zur endgültigen Umsetzung wird für die Krankenkassen und die reibungslose Integration der ePA entscheidend sein. Die kommende Informationskampagne wird entscheidend dafür sein, wie gut die Versicherten die Vorteile dieses Systems verstehen und annehmen. Das Gesundheitswesen befindet sich an einem Wendepunkt, und die ePA könnte der Schlüssel für eine moderne, digitale Patientenverfügung sein.
– NAG