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Einheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber: Brandenburgs Landkreise einig!

Landkreise in Brandenburg verlangen ein einheitliches Vorgehen bei der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber, um Verzögerungen und Kosten zu vermeiden – während Märkisch-Oderland bereits vorangeht und der Flüchtlingsrat die Regelung als zu restriktiv kritisiert!

Potsdam (dpa/bb) – In Brandenburg gibt es Bestrebungen, die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber landesweit einheitlich zu regeln. Holger Obermann, der erste Beigeordnete des Landkreistages, hat betont, dass die Landkreise nicht auf unterschiedliche Einzelprojekte setzen wollen. Dies könnte, vor allem nach jüngsten Entwicklungen, die Einführung erheblich behindern. Stattdessen wird ein gemeinsames Vorgehen angestrebt, um die Effizienz und die Nutzung von Ressourcen zu maximieren.

Ein wichtiger Punkt in der Diskussion war das Risiko, dass langwierige Ausschreibungsverfahren, die nötig wären, wenn jeder Landkreis für sich selbst eine Bezahlkarte implementieren möchte, die gesamte Initiative erheblich in die Länge ziehen könnten. Obermann verwies darauf, dass das Ansparen von Mitteln und die Notwendigkeit zur Durchführung eigener Ausschreibungen im Falle von Einzellösungen wahrscheinlich dazu führen würden, dass mehr Zeit verloren ginge. „Wir kommen damit nicht auf die Überholspur“, erklärte auch der Vorsitzende des Landkreistages, Siegurd Heinze.

Ein Beispiel aus Märkisch-Oderland

Ein Landkreis hat jedoch bereits die Initiative ergriffen: Märkisch-Oderland hat im Mai dieses Jahres die Bezahlkarte nach eigenen Ausschreibungen eingeführt. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) äußerte die Hoffnung, dass andere Landkreise diesem Beispiel folgen würden und so eine schnellere Umsetzung der Bezahlkarte für Asylbewerber möglich wäre.

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Laut den festgelegten Kriterien dürfen erwachsene Asylbewerber mit dieser Karte monatlich bis zu 50 Euro bar abheben, während der Betrag für Kinder auf 25 Euro begrenzt ist. Diese Regelung wird jedoch kontrovers diskutiert. Kritiker, wie der Flüchtlingsrat, beschreiben die Auszahlungssumme als zu niedrig und als eine unangemessene Bevormundung der Betroffenen.

Bundesweite Probleme bei der Einführung

Die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge hat sich zudem durch rechtliche Streitigkeiten verzögert. Ein Bieter, der das Vergabeverfahren nicht gewonnen hat, hat Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht. Dies hat dazu geführt, dass derzeit kein Zuschlag erteilt werden kann. Ein Sprecher des Gerichts teilte mit, dass am 18. Oktober über diese Beschwerde beraten wird. Ob an diesem Tag auch ein Urteil fällt, bleibt abzuwarten.

Die Diskussion um die Bezahlkarte zeigt auch, wie kompliziert die Situation für Asylbewerber in Deutschland weiterhin ist und wie wichtig eine einheitliche Regelung für alle Landkreise sein könnte. Ein schnelles und einheitliches Vorgehen könnte in Zukunft eine schnellere und effizientere Lösung bieten, um den Bedürfnissen der Asylbewerber gerecht zu werden und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen.

Dieser komplexe Prozess der Einführung der Bezahlkarten ist ein weiteres Beispiel für die Herausforderungen, denen sich die verschiedenen Landkreise in Deutschland gegenübersehen, wenn es darum geht, Lösungen für die Migrantenhilfe anzubieten. Die potenziellen Verzögerungen zeigen die Notwendigkeit einer gut organisierten und zentralisierten Strategie in der Flüchtlingspolitik. Hier ist die Einheitlichkeit ein Schlüssel, um Fortschritte zu ermöglichen.

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