Die Jagdbehörde schlägt Alarm! In den letzten Meldungen über gefangene Waschbären wird klar: Das Einfangen dieser Tiere liegt ausschließlich in den Händen von Jägern! Meik Fabian, ein Experte der Behörde, warnt eindringlich: "Ohne eine Ausnahmegenehmigung für das Privatgrundstück und ohne einen sachkundigen Jäger ist das nicht zulässig!" Das vermeintliche Wegfahren von Tieren in andere Gebiete ist nicht nur unzulässig, sondern verstößt auch gegen den Tierschutz.
Die Botschaft ist eindeutig: "Betreiben Sie keine Fallen, nur weil sie im Handel erhältlich sind!" Das Fangen von Mardern bleibt eine jagdliche Aufgabe, während für Ratten und Mäuse Schlagfallen erlaubt sind, deren Entsorgung über den Hausmüll erfolgen kann. Wer sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren möchte, kann die untere Jagdbehörde kontaktieren. Die Experten stehen unter der Telefonnummer (03381) 583207 oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-brandenburg.de zur Verfügung.
Praktische Tipps zur Tiervergrämung
Meik Fabian hat auch praktische Tipps parat! Wer einen Fuchs im Garten sieht, sollte ihn mit einem Wasserstrahl aus dem Gartenschlauch vertreiben – das funktioniert oft! Für Steinmarder und Waschbären können Bewegungsmelder mit Licht und Ton eine wirksame Lösung sein. "Probieren Sie es aus, ob es funktioniert, wird sich zeigen", so Fabian.
Wenn die Vergrämungsmethoden nicht ausreichen, können Fachleute helfen. Eine Wildkamera kann nützlich sein, um herauszufinden, wann und wie oft das Tier das Grundstück besucht. So bleibt man immer einen Schritt voraus und kann die Situation besser einschätzen.
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