Aufregung am BER! Der gefällige Biber wird zum Feind des Berliner Flughafens. In einer drastischen Entscheidung hat der Landkreis Dahme-Spreewald nun grünes Licht gegeben: An einem Graben des Flughafens dürfen die Nager laut Allgemeinverfügung ab sofort erlegt werden. Dringend nötig, denn die gefälligen Tiere bringen die Abläufe am Flughafen in Gefahr.
Ausschlaggebend für diese Maßnahme sind wiederholte Probleme, die durch die Bauwerke der Biber in den letzten Jahren entstanden sind. Diese haben nicht nur die Wasserrückhaltesysteme verstopft, sondern sogar die gesicherte Ableitung von Regenniederschlägen gefährdet! Die Funktionsfähigkeit des Selchower Flutgrabens, der für die sichere Ableitung von Niederschlägen aus dem BER verantwortlich ist, steht auf dem Spiel. Eine Sprecherin des Landkreises warnt: „Das kann ernsthafte wirtschaftliche Schäden verursachen!“
Untierisch: Biber vs. Flugverkehr!
Es geht um nicht weniger als die Sicherheit des Flugbetriebs! Der Planfeststellungsbeschluss des Flughafens schreibt vor, dass eine festgelegte Menge von mindestens zwei Kubikmetern Regenwasser pro Sekunde abgeführt werden muss. Ohne den Abschuss der Biber könnte diese Vorgabe nicht eingehalten werden. „Diese Vorgabe ist notwendig für die Aufrechterhaltung und Sicherung des Flugbetriebes am BER“, erläutert die Sprecherin. Und dabei stehen die Biber eigentlich unter besonderem Schutz!
Doch wie die Biberverordnung von Brandenburg besagt, darf in Ausnahmesituationen wie Hochwasser eingegriffen werden. Letztlich wurde zur Sicherung der Infrastruktur während der letzten Hochwasserereignisse entlang der Oder sogar eine Vielzahl von Bibern geschossen. Die Dringlichkeit dieser neuen Regelung könnte also nicht klarer sein!