Die Vize-Landrätin des Landkreises Dahme-Spreewald, Susanne Rieckhof, bleibt weiterhin in Urlaub, entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts in Cottbus. Diese Mitteilung kam am Dienstag und sorgt für anhaltende Diskussionen über die Gründe und die Folgen dieser Entscheidung.
Rieckhof hatte im Zuge eines Eilverfahrens versucht, die von Landrat Sven Herzberger ausgesprochene Beurlaubung aufzuheben. Trotz ihres Antrags wies das Gericht den Antrag auf eine sogenannte „Zwischenentscheidung“ zurück. Das bedeutet, dass die Entscheidung in ihrem Eilantrag noch aussteht, aber die Beurlaubung bleibt vorerst bestehen. Das Gericht erklärte, dass es keinen Grund für eine sofortige Aufhebung der Beurlaubung gebe, da weder irreparable Schäden drohten, noch Rieckhof in ihrer derzeitigen Lage unzumutbare Nachteile entstehen würden.
Die Argumente von Rieckhof lagen unter anderem in der Sorge über einen möglichen Ansehensverlust bei den Mitarbeitern der Verwaltung. Diese Befürchtung wurde jedoch vom Gericht als unbegründet erachtet, da ein eventueller Verlust an Ansehen durch eine mögliche spätere Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag wieder behoben werden könnte.
Landrat Herzberger begründete die Beurlaubung mit einem Vertrauensmissbrauch, den er bei Rieckhof festgestellt hatte. Er beschrieb die Situation als schwerwiegend und nicht entschuldbar, und stellte klar, dass Rieckhof für ihr Handeln die volle Verantwortung trage. Diese Thematik hat bereits zu intensiven Diskussionen innerhalb der Verwaltung und darüber hinaus geführt.
In den Berichten zu dieser Sachlage bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte Rieckhof unternehmen wird, um ihre Position zu verteidigen und die Situation zu klären. Die nächsten Entwicklungen in diesem Fall könnten erhebliche Auswirkungen auf die künftige Verwaltung von Dahme-Spreewald haben, was auch die politische Landschaft in der Region beeinflussen könnte. Weitere Details zu diesem Vorfall und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten sind in einem Artikel auf www.rbb24.de nachzulesen.