CottbusDahme-Spreewald

Gericht entzieht Rieckhof das Vertrauen: Abwahlantrag bereits eingereicht!

Dahme-Spreewald/Cottbus. Die stellvertretende Landrätin von Dahme-Spreewald, Susanne Rieckhof, bleibt weiterhin beurlaubt. Dieser Zustand folgt einem gescheiterten Eilantrag ihrerseits gegen das Verbot, ihre Amtsgeschäfte zu führen. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am Mittwoch darüber entschieden.

Rieckhof hatte versucht, gerichtlich erwirken zu lassen, dass sie ins Landratsamt zurückkehren darf. Das Gericht stellte jedoch fest, dass es ausreichende Hinweise auf zwei Dienstvergehen Rieckhofs gebe. Diese könnten den Betrieb im Landratsamt erheblich stören. Es besteht laut Gericht der Anfangsverdacht, dass Rieckhof dem Landrat möglicherweise absichtlich Informationen vorenthalten hat. Darüber hinaus könnte sie gegen ihre beamtenrechtliche Treuepflicht schwerwiegend verstoßen haben. Aus all dem ergibt sich bereits die Rechtfertigung für das Verbot ihrer Dienstgeschäfte.

Erhebliche Konsequenzen für Rieckhof

Der Landrat, Sven Herzberger, hatte Rieckhof Anfang September beurlaubt, wobei er einen „schwerwiegenden und nicht zu entschuldigenden Sachverhalt“ anführte. Berichten zufolge soll Rieckhof eine E-Mail aus Herzbergers privatem Postfach gelöscht haben. Herzberger kritisierte, dass Rieckhof „Vertrauen missbraucht und Vertrauen zerstört“ habe.

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Die schwere Verdachtslage und die spürbare Störung des Vertrauensverhältnisses zum Dienstherrn führen das Gericht zu dem Schluss, dass eine Rückkehr Rieckhofs in ihre Position gegenwärtig als unverhältnismäßig bezeichnet werden muss. Eine mildere Maßnahme, wie etwa eine interne Versetzung innerhalb der Behörde, sei aufgrund ihrer derzeitigen Stellung nicht möglich.

Politische Implikationen und künftige Schritte

Susanne Rieckhof hat die Möglichkeit, den Beschluss des Gerichts anzufechten. Allerdings liegt bereits ein Abwahlantrag gegen sie vor, der dem Vorsitzenden des Kreistags, Olaf Schulze (CDU), vorgelegt wurde. Damit dürften politische Entscheidungen über Rieckhofs berufliche Zukunft im Landratsamt entscheidend sein. Diese Entwicklungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die interne Politik sowie auf das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung haben.

Für weitere Informationen ist eine detaillierte Berichterstattung zu finden auf www.maz-online.de.

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