Cottbus

Brandenburger Abgeordnete gespalten über AfD-Verbotsantrag!

Brandenburger Bundestagsabgeordnete zerstritten über umstrittenen Antrag auf ein AfD-Verbot – während die SPD für den Schutz der Demokratie plädiert, warnen andere vor hohen Risiken und fordern eine politische Auseinandersetzung statt juristischer Verbote!

Im Deutschen Bundestag plant eine fraktionsübergreifende Gruppe einen Antrag, um das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD zu beauftragen. Diese Initiative stieß jedoch auf gemischte Reaktionen unter den Brandenburger Bundestagsabgeordneten, wie eine Umfrage von rbb24 zeigt.

Die Abgeordnete Maja Wallstein von der SPD, die zu den Mit-Initiatoren des Antrags zählt, äußert Bedenken zur AfD. Sie argumentiert, dass die Partei gegen die Menschenwürde und die demokratische Grundordnung arbeite. Dabei prennt sie auf Vorfälle, in denen die AfD die parlamentarische Arbeit behindert hat. Wallstein betont, dass es hierbei nicht um einen Angriff auf politische Gegner gehe, sondern um den Schutz der Demokratie selbst.

Geteilte Meinungen unter Abgeordneten

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Die Einwände gegen den Antrag kommen nicht nur von der SPD. Der AfD-Landesvorsitzende René Springer kritisiert den Vorschlag scharf. Seiner Meinung nach könnte ein Verbot der Partei das Vertrauen in die Demokratie gefährden und die politischen Debatten im Land beeinträchtigen. Er sieht hierin einen Versuch, die Opposition zum Schweigen zu bringen.

Auf der anderen Seite unterstützt Anke Domscheit-Berg von der Linken den Antrag. Sie ist der Überzeugung, dass die AfD aktiv die Grundlagen der demokratischen Gesellschaft untergräbt. So verweist sie auf die Forderungen der AfD, Asylbewerber von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen, als Beispiel für deren verfassungswidriges Handeln.

Die CDU-Abgeordneten hingegen zeigen eine klare Ablehnung des Verbotsantrags. Knut Abraham plädiert dafür, die AfD parlamentarisch und politisch herauszufordern, anstatt rechtliche Schritte zu unternehmen. Jens Koeppen ergänzt, dass ein solches Verbot auf lange Sicht der Demokratie schaden könnte, indem es den Wählern das Gefühl vermittelt, ihre Stimme sei irrelevant.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Parteiverbot

Das Verfahren zur Einleitung eines Parteiverbots ist im Grundgesetz verankert. Nur das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnis zu entscheiden, ob eine Partei verfassungswidrig ist. Eine solche Einstufung ist möglich, wenn die Partei durch ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet oder sogar abschaffen will. Interessanterweise reicht die bloße Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte allein nicht aus, um ein Verbot zu rechtfertigen.

Der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner spricht sich dafür aus, diesen Prüfungsschritt zu gehen. Er sieht es als Pflicht der Abgeordneten, die Demokratie zu schützen und die Vorwürfe gegen die AfD gerechtfertigt zu prüfen. Die Spannungen und unterschiedlichen Ansichten innerhalb der Fraktionen zeigen jedoch deutlich, wie gespalten die politische Landschaft im Hinblick auf den Umgang mit der AfD ist.

Für eine detaillierte Betrachtung des Themas und der verschiedenen Perspektiven, siehe die Berichterstattung auf www.rbb24.de.

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