BarnimFrankfurt (Oder)

Mutter springt nach Sohn von Brücke: Gericht weist Klage ab!

Mutter springt hinter ihrem Sohn von der Seebrücke in Zinnowitz und verletzt sich schwer, doch das Gericht weist ihre Schadenersatzforderung von 35.000 Euro gegen die Gemeinde ab – die Brücke sei ausreichend sicher!

In einem sehr bedauerlichen Vorfall auf Usedom, der schon vor mehr als drei Jahren geschah, hat eine Mutter aus dem Barnim eine Klage gegen die Gemeinde Zinnowitz eingereicht. Ihre Forderung resultierte aus einem tragischen Sturz ihres damals zwei Jahre alten Sohnes von einer Seebrücke, der durch das Geländer gefallen war. Die Mutter hatte sich in einem unglücklichen Moment selbst verletzt, als sie hinterher sprangen, um ihren Sohn aufzufangen.

Das Landgericht Stralsund hat nun jedoch ihre Geldforderungen abgelehnt. Die Richter argumentierten, dass die Seebrücke ausreichend sicher sei. Sie müsse jedoch nicht die Erwartungen an einen Spielplatz erfüllen, was bedeutet, dass sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, dass Kleinkinder aus ungewöhnlichen Positionen fallen. Das Gericht stellte fest, dass die grundlegenden Sicherheitsstandards eingehalten wurden und die Seebrücke seit über 30 Jahren in Betrieb ist.

Details des Vorfalls

Die Situation ereignete sich, als die Mutter versuchte, ein Urlaubsfoto von ihren beiden Söhnen zu machen. Um näher zu kommen, kniete sie sich hin; dabei fiel ihr jüngerer Sohn, wie die Mutter angibt, rücklings durch das Geländer. Sie sprang hinterher und verletzte sich schwer, während der Junge unverletzt blieb. Dies führt zu der Klage, in der die Frau ein Schmerzensgeld von mindestens 35.000 Euro sowie zusätzliche Schadensersatzansprüche wegen der nicht ausreichenden Sicherheit der Seebrücke forderte.

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Das Gericht war anderer Meinung. Es argumentierte, dass die Gemeinde Zinnowitz davon ausgehen konnte, dass die Eltern ihre Kinder gut im Blick behalten würden. Es sei eine allgemeine Gefahr, die durch scharfe Kanten, Höhenunterschiede oder andere geomorphologische Merkmale entstehen kann, und diese sei leicht erkennbar. Auch die Art, wie der Junge gefallen sei, ließ sich nicht vorhersehen: Die Richter waren sich einig, dass es nicht zu erwarten war, dass ein Kind in einem solchen Moment aus der Sicherheit seines Gleichgewichts fallen würde.

Zusätzlich wies das Gericht darauf hin, dass das Geländer zwar mit 31 Zentimetern Höhe nicht die höchsten Standards erfüllt, jedoch die grundlegenden Vorschriften einhielt. Diese sollten vor den offensichtlichen Gefahren schützen, die im öffentlichen Raum, besonders an solchen Attraktionen, vorhanden sind. Der Vorfall bleibt somit nicht nur ein persönliches Trauma für die Familie, sondern wirft auch Fragen zur Verantwortung und Sicherheit öffentlicher Räumlichkeiten auf.

Nach dem Sprung aus der Höhe von etwa fünf Metern erlitt die Mutter mehrere Verletzungen, unter anderem einen Bruch im Sprunggelenk. Ihre Genesung war langwierig; über einen Zeitraum konnte sie nicht arbeiten und nimmt weiterhin Physiotherapie in Anspruch. Das Gericht entschied außerdem, dass sie die Gerichtskosten tragen muss. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt die Aufregung um die Sicherheit von Brücken und öffentlichen Plätzen bestehen, insbesondere in Urlaubsgebieten, die oft von Familien besucht werden.

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Für weitere Informationen zu diesem Vorfall und den rechtlichen Aspekten, die damit zusammenhängen, empfiehlt sich ein Blick in die detaillierte Berichterstattung auf www.rbb24.de.

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