BarnimStralsund

Landgericht Stralsund weist Klage nach Sturz von Seebrücke ab!

Mutter fordert 35.000 Euro Schmerzensgeld nach dem Sturz ihres 2-jährigen Sohnes von der Seebrücke in Zinnowitz, doch das Gericht weist die Klage ab – Sicherheit der Brücke ausreichend, während sie selbst beim rettenden Sprung ins Wasser schwer verletzt wird!

Ein aufsehenerregender Vorfall an der Ostsee hat für einen Gerichtsstreit gesorgt, der nun mit einer Entscheidung des Landgerichts Stralsund endete. Die 37-jährige Mutter aus Barnim, Brandenburg, stellte einen Antrag auf Schadenersatz in Höhe von 35.000 Euro. Der Grund dafür war der Sturz ihres zweijährigen Sohnes von der Seebrücke in Zinnowitz. Doch die Klage wurde abgewiesen, was in den Medien für viel Aufsehen sorgt.

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 22. Juli 2021, als die Frau zusammen mit ihren beiden Söhnen die Seebrücke entlangging. Der jüngste Sohn, der neben seinem zehnjährigen Bruder stand, verlor offenbar das Gleichgewicht und rutschte durch eine Lücke im Geländer. Glücklicherweise blieb das Kind bei dem Sturz unverletzt. Dennoch sprang die Mutter verzweifelt hinterher und verletzte sich dabei schwer.

Schwere Verletzungen beim Rettungsversuch

Beim Sprung ins Wasser zog sich die Mutter erhebliche Verletzungen zu. Sie brach sich unter anderem das Sprunggelenk und war danach für eine längere Zeit arbeitsunfähig. In ihrer Klage argumentierte sie, dass die Seebrücke mangelhaft gesichert sei und das Geländer nicht den Sicherheitsanforderungen entspreche.

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Die Richter wiesen die Forderung jedoch zurück, da sie die Seebrücke für ausreichend sicher hielten. In ihrer Begründung erklärten sie, dass die Brücke nicht die gleichen Sicherheitsstandards wie ein Spielplatz erfüllen müsse. Stattdessen entspreche das Geländer den Bauvorschriften und biete Schutz vor typischen Gefahren, die bei einem Aufenthalt an der Brücke auftreten könnten, wie etwa das Lehnen über das Geländer.

Alter der Seebrücke und juristische Folgen

Die Seebrücke Zinnowitz ist über 30 Jahre alt, und viele ihrer Bauvorschriften spiegeln eine andere Zeit wider. Vorausgesetzt wurde, dass die Konstruktion gewissen Risiken standhält, die während der Benutzung entstehen können. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass gesetzliche Vorgaben und tatsächliche Sicherheitsbedenken oft in einem Spannungsfeld stehen.

Für die Mutter bedeutet das nicht nur, dass sie kein Schmerzensgeld erhält. Aufgrund der Gerichtskosten muss sie auch Rechnungen in Höhe von mehreren Tausend Euro selbst tragen. Dieser Fall wirft Fragen bezüglich der Sicherheitsstandards von Freizeitstätten auf und wie gut diese vor unvorhergesehenen Unfällen schützen können.

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Die emotionale Belastung und der physische Schmerz sind für die Mutter schwer zu tragen. Ihre Überzeugung, die Gemeinde müsse die Seebrücke sicherer gestalten, hat klare Widerstände bei den verantwortlichen Behörden gefunden.

Für mehr Details zu den rechtlichen Hintergründen und dem gesamten Fall, siehe den Bericht auf m.bild.de.

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