Ein gefährlicher Vorfall auf Usedom, der vor mehr als drei Jahren für Schlagzeilen sorgte, steht jetzt vor dem Landgericht Stralsund. Am 22. Juli 2021 fiel ein zweijähriger Junge von der Seebrücke in Zinnowitz, als seine Mutter versuchte, ihn zu schützen. Diese unschöne Episode könnte nun zu einem aufreibenden Rechtsstreit führen, bei dem die Mutter als Klägerin mindestens 35.000 Euro Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz fordert.
Die Hintergründe des Unfalls sind tragisch. Die Mutter, damals 34 Jahre alt, befand sich mit ihren beiden Söhnen auf der Brücke, die eine hohe Aussicht auf das Wasser bietet, etwa fünf Meter über der Oberfläche. Nach ihrer Schilderung wollte sie ein unvergessliches Urlaubsfoto machen, als das Unheil geschah: Ihr kleiner Sohn, der neben seinem zehnjährigen Bruder stand, verlor das Gleichgewicht und fiel durch das Geländer. Die Eltern waren alarmiert, und die Mutter sprang hinterher, um ihr Kind zu retten, stürzte dabei jedoch und zog sich schwere Verletzungen am linken Bein zu.
Die Sicht der Beteiligten
Die Mutter macht geltend, dass die Seebrücke nicht ordnungsgemäß gesichert sei und das Geländer besser konzipiert werden müsste, um solch gefährliche Unfälle zu verhindern. Sie verlangt nicht nur den Betrag für die erlittenen Verletzungen, sondern auch mehr als 2.000 Euro für weitere Kosten, die mit der medizinischen Behandlung und Hilfsmitteln zusammenhängen. Dies umfasst unter anderem Zuzahlungen für Medikamente sowie die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe. Zudem möchte sie Sicherheiten für eine mögliche zukünftige Verschlechterung ihres Gesundheitszustands.
Die Gemeinde jedoch argumentiert, dass die Brücke den Sicherheitsstandards entspreche. Sie sieht die Mutter in der Verantwortung für den Vorfall und weist darauf hin, dass die Verletzungen in diesem Maße nicht passiert wären, wenn sie ihr Kind nicht direkt verfolgt hätte, sondern an der Brüstung entlanggegangen wäre. Diese unterschiedliche Wahrnehmung des Unfalls stellt eine zentrale Streitfrage dar, die im Gerichtssaal geklärt werden muss.
Das Verfahren wirft auch Fragen über die Sicherheitsstandards von öffentlichen Einrichtungen auf, insbesondere im Hinblick auf Kindersicherheit in touristischen Gebieten. Während die Geschädigte versucht, ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen, bleibt abzuwarten, wie das Gericht über die Vorwürfe entscheiden wird. Es steht eine Entscheidung aus, doch bis dahin bleibt der Ausgang dieser Klage ungewiss.
Die tragische Begebenheit, bei der ein Kind und seine Mutter in einen Gesundheitsstreit mit der Gemeinde verwickelt werden, sagt viel über die Herausforderungen aus, die viele Familien heutzutage konfrontieren. Es bleibt zu hoffen, dass der Fall zu einer Überprüfung der Sicherheitsstandards führt, sodass ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können.
– NAG