Ein dramatisches Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg hat den Abschuss von Bibern im Oberallgäu gestoppt! Am Freitag, dem 8. November, gaben die Richter dem Eilantrag des Bund Naturschutz statt und erklärten die Allgemeinverfügung des Landratsamts für rechtswidrig. Diese Verfügung erlaubte es, vom 1. September bis 15. März unter bestimmten Bedingungen Biber zu fangen und zu töten. Doch die Richter fanden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung!
Der Hintergrund? Massive Schäden durch die Nager! Die Bahnstrecke zwischen Sonthofen und Oberstdorf musste aufwendig repariert werden, nachdem ein Bahndamm unterhöhlt wurde. Straßen und landwirtschaftliche Flächen litten ebenfalls unter den Bibern, und im Frühjahr 2024 brach sogar ein Traktor in eine Biberröhre ein. Die Trinkwasserversorgung war ebenfalls gefährdet. Das Landratsamt berichtete, dass der Landkreis mittlerweile nahezu flächendeckend von Bibern besiedelt ist.
Rechtsstreit um Naturschutz
Die Richter stellten fest, dass die Mitwirkung des Bund Naturschutz bei der Erlass der Allgemeinverfügung unterblieben war, was die Entscheidung ungültig machte. Auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Mitwirkungsrechten der Naturschützer waren nicht gegeben. Das Landratsamt Oberallgäu hat nun die Möglichkeit, gegen dieses Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einzulegen.
Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, äußerte sich erfreut über die Entscheidung und sieht nun die Chance für eine gemeinsame Lösung zwischen Bund Naturschutz und Landratsamt. Der Anwalt des Bund Naturschutz, Dr. Eric Weiser-Saulin, zeigte sich hingegen verwundert über das Vorgehen des Landratsamts, da weder die Deutsche Bahn noch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Allgemeinverfügung gefordert hatten. Das Gericht bestätigte, dass Einzelgenehmigungen ausreichen, um die Gefahren durch Biber zu verhindern.
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