Im Oberallgäu sorgt eine neue Allgemeinverfügung für Aufregung. Der Landkreis erlaubt, dass Biber in bestimmten Situationen gefangen und sogar erschossen werden dürfen. Diese Entscheidung hat der Bund Naturschutz nicht ohne weiteres akzeptiert und kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Sprecherin der Kempten-Oberallgäu Gruppe des Bundes bestätigte dies auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks. Eine erste Berichterstattung über diesen Konflikt erschien in der Allgäuer Zeitung.
Die Allgemeinverfügung, die Mitte September im Amtsblatt veröffentlicht wurde, gestattet den Abschuss von Bibern zwischen dem 1. September und dem 15. März. Dies darf jedoch nur unter speziellen Voraussetzungen geschehen, wie zum Beispiel zur Verhinderung erheblicher wirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit.
Bemühungen um Schadensbegrenzung
Zu den betroffenen Bereichen zählen insbesondere kommerziell genutzte Fischteiche in Gemeinden wie Altusried und Blaichach, sowie normale Verkehrsstraßen, bei denen in einem Abstand von 30 Metern zum Fahrbahnrand gehandelt werden darf. Der Fang muss mit speziellen Fallen erfolgen, und bei einem möglichen Abschuss müssen bestimmte Patronen verwendet werden. Wichtig ist zudem, dass nur Fachleute, die von der Unteren Naturschutzbehörde autorisiert sind, diese Maßnahmen durchführen dürfen.
Die Erhöhung des Bibervorkommens sei der ausschlaggebende Grund für diese Verfügung, laut Angaben des Landratsamts Oberallgäu. Die Behörde weist darauf hin, dass die tierischen Nager in der Vergangenheit wiederholt für gefährliche Situationen gesorgt haben. Insbesondere wurde erwähnt, dass Biber im vergangen Jahr den Bahndamm zwischen Sonthofen und Oberstdorf so stark unterhöhlt hätten, dass die Bahn durch umfangreiche Bauarbeiten für mehrere Wochen stillgelegt werden musste.
Zusätzlich macht die Behörde darauf aufmerksam, dass die Trinkwasserversorgung sowie die Sicherheit im Straßenverkehr durch die Biber bedroht wären. Die Einführung der Allgemeinen Verfügung zielt darauf ab, ein effektives Bibermanagement zu etablieren und die Akzeptanz für diese Tiere in der Bevölkerung zu fördern.
Streit um die Verantwortung
Der Bund Naturschutz hingegen ist mit der Sichtweise des Landratsamtes nicht einverstanden. Martin Simon, Vorsitzender der Kreisgruppe Oberallgäu–Kempten, äußerte in einer Pressemitteilung, dass die Biber nicht allein für die Probleme bei der Zugstrecke Sonthofen-Oberstdorf verantwortlich gemacht werden können. Er betont, dass das Fundament der seit 1888 in Betrieb befindlichen Bahnlinie nicht stabil genug sei. Es sei ein Missverständnis, die Verantwortung für bauliche Zustände allein den Bibern zuzuschreiben.
Simon erklärt weiter, dass die Schäden durch die Biber im Jahr 2023 die Bahnunternehmen erst auf die gravierenden baulichen Probleme aufmerksam gemacht hätten. Auch verwies er darauf, dass andere Tiere wie Dachse in dieser Region ebenfalls Höhlen anlegen können, was die Gefährdung der Bahninfrastruktur weiter kompliziert. „Der Biber dient hier nicht als Sündenbock“, so Simon.
Der Bund Naturschutz plant, in einer Pressekonferenz weitere Informationen über die bevorstehende Klage bekannt zu geben. Der genaue Termin steht jedoch noch nicht fest. Die Diskussion über den Umgang mit den Bibern im Oberallgäu wird weiterhin spannende Entwicklungen nach sich ziehen. Für genauere Informationen und Updates zur Situation wird auf den Bericht von www.br.de verwiesen.