Drama am Flughafen BER! Per Allgemeinverfügung dürfen jetzt Biber erschossen werden – und das in einem sensiblen Bereich am Selchower Flutgraben! Der Wasser- und Bodenverband Dahme-Notte hat von den Behörden das grüne Licht erhalten, um diese felligen Übeltäter zu entnehmen oder zu vertreiben. Diese Maßnahme gilt bis März 2025 und zeigt die ernsten Folgen der bisherigen Biberaktivitäten!
Warum dieser drastische Schritt? Die Kreisverwaltung Dahme-Spreewald schlägt Alarm: Durch die Bauwerke der Biber kam es immer wieder zu Rückstau und Verstopfungen von wichtigen Wehranlagen. Der Selchower Flutgraben ist für die Ableitung von Regenwasser vom Flughafen unverzichtbar. „Das kann ernsthafte wirtschaftliche Schäden verursachen!“, so die Sprecherin der Kreisverwaltung. Der Flutgraben muss aktuell zwei Kubikmeter Wasser pro Sekunde abführen, um den Flugbetrieb am BER sicherzustellen. Eine Vorgabe, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf!
Besondere Umstände erlauben Abschuss!
Biber sind normalerweise unter besonderem Schutz, doch in Ausnahmefällen, wie Hochwasser, ist der Abschuss laut Biberverordnung des Landes Brandenburg gestattet. Frühere Ereignisse, wie beim Hochwasser an der Oder, führten bereits zu einem massiven Absterben dieser Tiere, da sie die Sicherheit von Deichen gefährdeten. Jetzt zeigt sich, dass diese Regelungen auch am BER dringend notwendig sind, um einen reibungslosen Flugbetrieb in der Hauptstadt aufrechtzuerhalten!